Kann der Vermieter klagen?

8 Antworten

Mietvertrag steht drei Monate Kündigungsfrist

Zu prüfen wäre, ob das hier gegenständliche Mietobjekt unter § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB fällt. Wohnt der Vermieter mit in der Wohnung? Wer hat lt. Vertrag die Möblierung zu verantworten? Der Mieter oder der Vermieter?

Ansonsten aber wirst du die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten müssen.


jamir939 
Fragesteller
 23.05.2024, 10:39

Die Möbel sind vom Vermieter

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Answer1234567  23.05.2024, 10:41
@jamir939

Und wohnt der VM mit in der Wohnung?

Die verkürzte Kündigungsfrist des § 573c Abs. 3 BGB gilt für

Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
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Answer1234567  23.05.2024, 10:47
@jamir939

Dann würde ich mich, wenn du alleine in dem Zimmer wohnst, bei der Kündigung einfach mal auf § 573c Abs. 3, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB berufen und zu Ende Juni kündigen (früher geht nicht mehr).

Von § 573c Abs. 3 BGB kann vertraglich auch nicht abgewichen werden, wenn dies zum Nachteil des Mieters wäre (§ 573c Abs. 4 BGB).

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Was der Vermieter mit deiner Miete macht geht dich gar nix an und natürlich stellt es auch keinen wichtigen Kündigungsgrund dar, dass du offensichtlich neidisch auf ihn bist.

Was der Vermieter mit der Miete macht, ist seine Sache. Inwiefern nutzt der Vermieter euch denn aus?

Ich sehe grad keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Die Kündigungsfrist ist einzuhalten.


jamir939 
Fragesteller
 23.05.2024, 08:13

Im Vertrag steht aber keine Kündigungsfrist von drei Monaten. Da steht nur gesetzlich

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Waldi2007  23.05.2024, 08:21
@jamir939

Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sorry, aber ohne einen Nachmieter zu nennen, den Dein Vermieter auch akzeptiert, wirst Du Dich daran halten müssen.

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Um dir gleich mal die Illusionen zu nehmen: auch der nächste Vermieter wird - u.a. dank deiner Mietzahlung - einen besseren Lebensstil pflegen als du.

Das ist jedoch kein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Nur kein Neid! Such' Dir 'nen vernünftigen Job, dann hast vielleicht auch Du genug Geld, um ab und zu in Urlaub zu fahren!

Ob Du zahlen willst oder nicht, ist völlig wurscht. Solange eine Kündigungsfrist nicht explizit im Mietvertrag festgehalten ist, gilt die Vorgabe des Mietrechts und das sind eben jene drei Monate, das mußt Du hinnehmen! Du kannst höchstens dann vorzeitig 'raus, wenn Du einen Nachmieter anbringst, den der Vermieter akzeptiert.

Und ob Du Deinen nächsten Vermieter weniger beneiden würdest, wage ich auch sehr zu bezweifeln!

Jo, und wenn bei Dir nix zu holen ist, ist das auch nicht schlimm. Dann erwirkt Dein Vermieter eben einen vollstreckbaren Titel gegen Dich und hat nun viel Zeit, die Kohle einzutreiben. Zudem sehen (falls Du doch irgendwann mal arbeiten solltest) Arbeitgeber Lohn- bzw. Gehaltspfändungen bei ihren Leuten nicht allzu gerne... Schau mal hier: https://www.schuldenanalyse-kostenlos.de/c/schulden-verjaehrung/

Na dann viel "Spaß" mit Deiner Renitenz...