Jobcenter, Mietvertrag, Haus?
Hallo, ich ziehe jetzt in das Haus ein, das mein Vater gebaut hat. Und ich muss natürlich Miete an ihn zahlen. Reicht da eine Mietbescheinigung für das Jobcenter oder muss ich ein Mietvertrag abgeben?
5 Antworten
Nein die reicht nicht aus, diese ist ja nur für das Jobcenter, um beurteilen zu können ob die Miete nach dem SGB - ll auch angemessen wäre.
Wäre sie das, dann kann es eine Zusicherung für die Kostenübernahme geben und dann könnte auch der Mietvertrag unterschrieben werden.
Wie alt bist Du denn ?
Denn unter 25 würde das nichts werden.
Da bildest Du mit den Eltern im Haus eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Du hättest dann gar keinen Anspruch auf Leistungen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Du solltest den Mietvertrag vor legen.
Was ist denn eine Mietbescheinigung?
Das Jobcenter entschiedet, welche Urkunden es sehen möchte. Falls man diese nicht für nötig hält, kann man dies auf dem üblichen Rechtsweg klären lassen. Siehe dazu SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Muss ein ordentlicher Mietvertrag sein
Das JC möchte einen Mietvertrag sehen, aus dem Wohnungsgröße und differenzierte nachvollziehbare Nebenkosten zu entnehmen sind,
Ich bin 27