Darf ehemaliger Vermieter sich beim neuen Vermieter melden, um Erfahrungen mit bestimmtem Mieter zu teilen?
Hallo,
ist es einem Vermieter erlaubt, sich von sich aus beim neuen Vermieter zu melden, um sich nach dem Mieter zu erkundigen und Erfahrungen mit dem Mieter zu teilen?
in meinem Fall habe ich von ihm eine Forderung in Höhe von fast 1500€ aufgrund von Mängeln bei Auszug erhalten. Schreiben und Mails von ihm ignoriere ich. Nun hat er sich bei meinem Vermieter gemeldet um zu fragen, ob ich noch in seinem Haus wohne. Dabei hat er ihm seine Erfahrungen mit mir mitgeteilt.
Darf er das? Mir wirkt das wie eine Revanche, auch weil ich beim Auszug gesagt habe, dass ich verhindern werde, dass er überhaupt weiter vermieten darf.
danke
8 Antworten
Im Rahmen des Datenschutzes ist es nicht erlaubt, Personen bezogene Daten in elektronischer Form weiter zu geben, ohne die Erlaubnis dafür zu haben.
Hier geht es aber nicht um Datenschutz, sondern um persönliche Erinnerungen und Erfahrungen, die ein Vermieter mit seinem Nachfolger teilt. Das darf der. Er darf dabei aber nicht üble Nachrede betreiben, also unwahre Dinge behaupten, die zu Deinem Schaden verwendet werden.
Eine angemessene Kommunikation mit Deinem ehemaligen Vermieter ist Dir anscheinend nicht möglich. Wenn die Forderung nicht, oder nur teilweise berechtigt ist, musst Du darauf reagieren, in diesem Fall hilft der Mieterverein.
Wenn der ehemalige Vermieter erstmal einen vollstreckbaren Titel hat, interessiert niemand mehr, ob die Forderung berechtigt war. Das hat auch Auswirkungen auf Dein Schufa-Profil.
Natürlich kannst Du Deinem ehemaligen Vermieter nicht verbieten, sich mit dem neuen Vermieter auszutauschen. Und Du solltest es diesmal nicht wieder vermasseln.
Giwalato
Das gleiche gibt es sogar offiziell. Nennt sich Vor-Vermieterbescheinigung. Das kann ein neuer Vermieter von Dir verlangen und dein alter Vermieter müsste das ausfüllen. Darin steht dann, ob es Mietausfälle gab, ob Schulden bestehen oder ob Du gegen andere vertragliche Regeln im Mietvertrag verstoßen hast. Die Auskünfte müssen dann sogar vorgelegt werden. Als Vermieter würde ich sogar eher den Weg gehen, denn das läuft über Dich als Mieter. Bei dem direkten Austausch, darf er diese Informationen damit auch austauschen. Man muss nur vorsichtig sein. Informationen außerhalb dieser Bescheinigung dürfen dort nicht ausgetauscht werden, wie zum Beispiel, wie viel Besuch Du hattest oder viel feierst, solange Du gegen keine mietvertraglichen Pflichten in dem Verhältnis verstoßen hast. Da bewegt man sich immer auf schmalen Grad. Aber das müsstest Du, falls Du rechtlich dagegen vorgehen willst allerdings auch beweisen.
"Vor-Vermieterbescheinigung." ist nicht als offzielles Dokument bei einer Bewerbung erfoderlich.
Haha, Du willst verhindern daß er weiter vermieten darf..... Au weia !!!
Wie kann man nur sowas ablassen.....
Also wenn ich das Ganze so lese sind die Forderungen vom Ex-Vermieter scheinbar berechtigt, und ja, klar darf er mit Deinem Vermieter reden, und das ist wahrscheinlich auch angebracht.
An manche leute soll man eben nicht vermieten.
Die Weitergabe dieser Informationen ist zulässig.
Forderungen zu ignorieren, ist in der Regel keine gute Idee. Wenn sie unberechtigt sind, solltest du sie nachweisbar zurückweisen. Sind sie berechtigt, solltest du sie bezahlen.
Durch die jeweilige subjektive Sichtweise der Parteien kommen da oft sehr unterschiedliche Aussagen zusammen.