Schaden durch Mieter an Badmöbel. Welche Versicherung zahlt? Die des Vermieters oder meine eigene?

3 Antworten

Sofern der Badmöbelblock nicht gerade festgemauert war, stellt er m. E. keinen Bestandteil des Gebäudes dar, und damit ist die Gebäudeversicherung auch nicht mehr zuständig. Das ist ein Fall für die PHV des Mieters.

MariaKathi 
Fragesteller
 22.05.2021, 10:37

Der Block war nicht fest eingebaut und ist Eigentum des Vermieters. Ich werde den Schaden meier PHV melden.

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MariaKathi 
Fragesteller
 22.05.2021, 10:39

Klar und deutlich erklärt!

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Hallo Maria,

es ist ein Leitungswasserschaden, und diesen meldet man tunlichst immer entweder der Gebäude- oder der Hausratversicherung, da diese eine Neuwertentschädigung vornehmen, das heißt sie zahlen den finanziellen Schaden ohne Zeitwertabzug.

Eine der beiden Versicherungen ist jetzt also angesagt, entweder Gebäude oder Hausrat. Die beiden schließen nahtlos aneinander. Hier ist aber das Problem, dass der Badmöbelblock ein Grenzfall ist: Gehört er zum Gebäude, oder ist er Hausrat? (Und in diesem Falle Eigentum des Mieters). Der Vermieter betrachtet den Block offenbar als sein Eigentum, also als fest dort befindlichen Gebäudebestandteil. Die HUK als Gebäudevers. sieht das offenbar anders, und zwar als Haurat. Der Vermieter muss jetzt also bitte der HUK klarmachen, dass es eine Gebäudebestandteil ist. Wie gesagt in SEINEM Interesse, damit er eine Neuwertentschädigung bekommt.

Dies heißt nicht, dass du dich um die Sache herumdrücken willst, denn du hast den Schaden verursacht. Wenn sich nun also die Gebäudevers. darauf einlässt, wird sie auf dich mit einem Schadenersatzanspruch zukommen. Dann gibst du die Sache an deine Private Haftpflichtvers. weiter, die dich hier schützt. Entweder zahlt sie an die HUK (aber nur Zeitwert!), oder sie lehnt die Haftung stellvertretend für dich ab.

Wenn sich das obige Thema mit der HUK für den Vermieter als zu kompliziert herausstellt, meldest du den Schaden gleich deiner Haftpflichtvers, und diese schlägt sich dann direkt mit dem Vermieter herum.

Schlussbemerkung: Lass dir bitte von deiner Haftpflichtvers. nicht erzählen, dass dein Reparaturversuch eine "nicht gewöhnliche Tätigkeit" war. Sie ist meiner Meinung nach im Spektrum der Kleinreparaturen, die ein Mieter unternimmt.

Das ist ein Fall für deine Haftpflichtversicherung, sofern Mietsach- und Allmählichkeitsschädrn mitversichert sind.

MariaKathi 
Fragesteller
 22.05.2021, 10:33

Es trifft tatsächlich zu, es war ein Allmählichkeitsschaden.

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