Nachträglich Nebenkosten dem JC melden?

4 Antworten

Der Mieter kann alles zu Gunsten des Vermieters nachträglich beschließen, solange er das aus eigener Tasche bezahlt.

Aus dem Text kann ich keinen Grund erkennen, warum - nur weil das JobCenter Leistungen gewährt - zu solch einer Kostenübernahme bereit sein sollte.

da es in der Vergangenheit häufiger zu verzögerten Zahlungen durch den Vermieter kam

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf ALG II. Für seine Zahlungsmoral kann die Gemeinschaft nicht in Regress genommen werden.

Es ist grundsätzlich egal, wer die Nebenkosten zahlt, solange sie gezahlt werden.

Bei einem Haus kann es keine Nebenkosten geben, es gibt ja auch keine Nebenkostenabrechnung, so jedenfalls Blank und Börstingshaus.

Die anfallenden Kosten und Lasten bezahlt der Mieter direkt, ist üblich, und das Job-Center erstattet, komplett.

Dem Schröder sei gedankt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Agamemnon712  04.01.2022, 06:24

Was ist das denn für ein Unsinn?

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schleudermaxe  04.01.2022, 07:42
@Agamemnon712

Das Ausrufezeichen oder was meinst Du?

Oder möchtest Du die läppische Leistung vom Kohl wiederhaben?

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Warum sollte es da Schwierigkeiten geben?

Der Mieter muss die Nebenkosten soundso zahlen. Ob er es nun an den Vermieter zahlt oder direkt an die Grundversorger, ist dabei völlig egal.


GutenTag2003  03.01.2022, 15:46

Wenn diese vertraglich nicht zu zahlen sind, gibt es kein soundso

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