Nachträglich Nebenkosten dem JC melden?
Vermieter und Mieter haben sich darauf verständigt das der Mieter die Nebenkosten, (Grundsteuer, Abwasser, Müll) des gemieteten Hauses übernimmt, da es in der Vergangenheit häufiger zu verzögerten Zahlungen durch den Vermieter kam. Der Mieter bezieht H4. Kann dies nachträglich geändert werden oder könnte es zu Schwierigkeiten kommen? Nur die Grundmiete geht an den Vermieter.
4 Antworten
Der Mieter kann alles zu Gunsten des Vermieters nachträglich beschließen, solange er das aus eigener Tasche bezahlt.
Aus dem Text kann ich keinen Grund erkennen, warum - nur weil das JobCenter Leistungen gewährt - zu solch einer Kostenübernahme bereit sein sollte.
da es in der Vergangenheit häufiger zu verzögerten Zahlungen durch den Vermieter kam
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf ALG II. Für seine Zahlungsmoral kann die Gemeinschaft nicht in Regress genommen werden.
Es ist grundsätzlich egal, wer die Nebenkosten zahlt, solange sie gezahlt werden.
Bei einem Haus kann es keine Nebenkosten geben, es gibt ja auch keine Nebenkostenabrechnung, so jedenfalls Blank und Börstingshaus.
Die anfallenden Kosten und Lasten bezahlt der Mieter direkt, ist üblich, und das Job-Center erstattet, komplett.
Dem Schröder sei gedankt!
Das Ausrufezeichen oder was meinst Du?
Oder möchtest Du die läppische Leistung vom Kohl wiederhaben?
Warum sollte es da Schwierigkeiten geben?
Der Mieter muss die Nebenkosten soundso zahlen. Ob er es nun an den Vermieter zahlt oder direkt an die Grundversorger, ist dabei völlig egal.
Was ist das denn für ein Unsinn?