Zum Zeitpunkt als der FS geboren wurde, war man noch froh eine Stelle zu haben und hat eine deutlich höhere Leidensfähigkeit und Fleiß dabei an den Tag gelegt.
Es ist durchaus üblich in solchen Bereichen mit wenig oder Speziallicht zu arbeiten, um von Außen nicht gesehen werden zu können.
Global betrachtet dürfte das Risiko relativ gering sein, da bauliche und andere Vorkehrungen zumeist ausreichen.
Ein gewisses Grundrisiko muss dennoch vor Augen bleiben.
Nur bzgl. der Zustimmungs-Thematik des Arbeitgebers bin ich mir unsicher.
Die meisten Seiten erwähnen, dass der Arbeitgeber zustimmen muss.
Die Zustimmung muss eingeholt werden, ist jedoch nur bei gravierenden Gründen zu verweigern. Eine Verweigerung ohne triftigen Grund wäre für den AN unbillig.
Allerdings sind hier die Vorzeichen etwas anders gesetzt: Dadurch, dass bereits Elternzeit besteht, sind Einwände einfacher einzubringen. Wenn beispielsweise genau für die Zeit ein Ersatz befristet besteht, könnte es schwierig werden.
Sollte hingegen beispielsweise der Wechsel der Betreuung (durch den Mann) nicht funktionieren wird auch dann der Arbeitgeber Schwierigkeiten haben abzulehnen.
Habe keinen Arbeitsvertrag.
Doch der ist halt nicht schriftlich. Es ist genau wegen solcher Fragen heute VOR Arbeitsaufnahme der sog. Nachweis geschuldet, der diese Fragen beantwortet.
wollte mal wissen,ob man Samstag/Sonntag Zuschläge bekommt fürs arbeiten.
In der Gastronomie sind alle Wochentage gleich, von Montag bis einschließlich Sonntag. Da sollte man keine Zulagen erwarten. Da sich die Zeiten geändert haben und Arbeitnehmer mangeln ist mittlerweile von vielen 25-50% am Sonntag als Zuschlag gewährt. Auch in Tarifen wird es ähnlich gehandhabt. Diese sind in vielen Betrieben jedoch nicht einschlägig.
Bei einer Kündigungsschutzklage muss weiterhin die Arbeitsleistung angeboten werden und es dürfte vorübergehend die Rückgabe geschuldet sein.
Die entgangene Nutzung muss bei später bei Obsiegen als Schadenersatz ausgeglichen werden.
Dinge, die im Unternehmen übergeben wurden, stehen unter Bringschuld. Es muss auf Risiko und zulasten des AN dahin zurückgebracht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese irgendwo anders als ins Unternehmen retourniert werden müssen.
Kann man als Azubi Minusstunden bekommen?
Rein arbeitsrechtlich nicht möglich. Minus bei den Stunden darf bei Auszubildenden nicht angewendet werden.
Es kommt wie immer darauf an!
Sollten keine besonderen Umstände vorliegen, dürfte es zumindest beim ersten Mal konsequenzlos (für den Geldbeutel) bleiben. Dies beinhaltet jedoch nicht, dass eine Abmahnung diesbezüglich ausbleiben muss.
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine Bestätigung ist folglich nicht geschuldet, aber es sollte stets der Empfang irgendwie nachweisbar sein.
Ich arbeite als Werkstudent und es war so abgesprochen und so steht es auch im Vertrag, dass ich keine Kündigungsfrist habe.
Daher sollte die Kündigung jeden Tag nachholbar sein. Dann eben im Beisein oder durch eine dritte Person einwerfen oder übergeben lassen.
Der Forderungssteller ist in der Beweispflicht über geleistete Arbeitseinsätze.
Wenn bereits eine neue Stelle besteht, wäre es der beste Weg, das direkte Gespräch mit jemand zu suchen, der entscheidungsberechtigt ist. Das Interesse sollte beiderseits bestehen, das Verhältnis aufzulösen.
Es dürfte sich auch um ein Problem mit der Krankenversicherung handeln, denn nach 30 Tagen ohne Lohn wird der AN automatisch abgemeldet. Nach einem Karenz-Folgemonat wird auf eine freiwillige Versicherung umgestellt.
Die KH wird das wohl nicht können. Auch im Hinblick wäre rechtlich der ausstellende Arzt der richtige Ansprechpartner.
Mittlerweile bieten viele eine Zweitschrift auf Papier an.
Er hat gesagt, das kann man so auch machen, dass ich freigestellt werde, aber dennoch Gehalt bekomme, oder irgendwie sowas damit sich das mit der Sperrzeit vom Amt nicht überlappt.
Es ist dringen, das AMT selbst aufzusuchen. Und zwar vor einer etwaigen Entscheidung. In solchen Situationen hilft Rücksprache. Dort kann auch eine Einzelfallentscheidung der Wegweiser sein. Nicht immer ist eine Kündigung auch Grund für eine Sperre, insbesondere bei einer Regelung zuvor. Auch ist eine Kündigung nicht zwingend Grund, keinen anderen Job mehr finden zu können.
Habe nur 3 Tage Zeit, mich zu entscheiden.
Netter Versuch, mit knapper Frist Druck auszuüben und eine Fehlentscheidung zu provozieren. Lieber kündigen lassen, wenn Kündigungsschutz besteht, wird es schwierig, die Kündigung entsprechend zu begründen. Auch steht eine entsprechende Schutzklage vielversprechend, dabei kann die Kündigung, sollte dann noch der Wunsch auf eine Beendigung entsprechend abgeändert werden, dass keine Konsequenzen bestehen.
Insofern es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Jedenfalls macht sich eine Eigenkündigung mit anschließender Arbeitslosigkeit in der Vita noch schlechter als eine Kündigung per se.
Trotzdem sollte eine Arbeitsplatzsuche bereits heute begonnen werden.
Wie also verhalten?
Die reguläre Kündigung in der Probezeit einreichen. Es scheint offensichtlich, dass es nicht passt und nicht aus einem Grund alleine.
Die paar Tage dürften wohl noch ableistbar sein!
Es kommt wie immer darauf an. Wenn es sich um einen Job bei der Zeitarbeit handelt, der mit Leichtigkeit ersetzt werden kann, wäre jedoch schon der letzte Arbeitstag gewesen.
Es kommt immer aufs Gesamtpaket an. Wenn der Rest passt, sollte es nicht für eine Kündigung ausschlaggebend sein!
Mein Schlüssel hing von Anfang an immer dran an meinem Spind, also wurde er nicht aufgebrochen, aber er wurde geöffnet.
Wenn der Schlüssel dran steckt und gekündigt wurde, ist die Mutmaßung einer Rückgabe durchaus zu tätigen. Von da her ist nicht zwingend eine strafbare Handlung zu sehen und auch keine Verletzung einer Schutzrichtlinie.
Anders wäre es, wenn der Sprint verschlossen mittels Nachschlüssel oder Gewalt geöffnet wurde, um nachzusehen.
Seid Ihr auch so traurig?
Traurig oder nicht handelt es sich hierbei um keine rechtliche Frage.
Gerade bei Produkten, die aus der Zeit gefallen sind, ist allen Beteiligen jedoch klar, dass lieber zum rechten Zeitpunkt der Schlussstrich gesetzt sein muss. Oft wird es noch geschickt vermarktet und damit der Abverkauf angekurbelt.
Es wird oft behauptet, bei der Geschäftsleistung keine Nachfolge finden zu können. Dies scheitert meist an den Vorstellungen der bisherigen Geschäftsleitung, die unmögliche Dinge verlangt und eigentlich gar nicht loslassen möchte. Auch wird die Chance vertan neuen "Wind" ins Geschäft zu bringen und das Geschäft auf einen nachhaltigen neuen Weg zu bringen.
Kann ich diese dann im Ernstfall direkt geltend machen?
Ja, aber frühestens ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an Mieter und Arbeitgeber. Der Abtretende sollte bestenfalls die Abtretung selbst bekannt geben.
Die Entscheidung obliegt alleine dem AG, wie Überstunden abgebaut oder abgegolten werden. Auch wann.
Wenn der FS akute Geldprobleme hat, muss er entweder Jobs annehmen, die sofort ausgezahlt werden oder sich direkt mit den Arbeitsstunden hochstufen lassen. Das geschieht nach einiger Zeit übrigens automatische von alleine, wenn immer Überstunden absolviert werden.
Solange die Unterschrift der Person zugeordnet werden kann, hat es rechtlich volle Gültigkeit.
Es könnte letztlich auch nur vor Gericht oder beim Jobcenter etc. verlangt werden, wenn Zweifel am Inhalt bestehen oder die Vorlage grundsätzlich verlangt wird. Schön oder unschön ist da zweitrangig und schmälert die Aussagekraft nicht.
Vorsicht, bei mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit wird der Sonderstatus als Vollzeit-Student (mit allen Vorteilen) hinfällig!
Grundsätzlich müssen Überstunden entweder abgefeiert oder abgegolten werden. Die Entscheidung ob, und wann obliegt dem formal Vorgesetzten nach dem Weisungsrecht (§ 106 GewO). Eine Unterschlagung oder Manipulation ist gleichermaßen strafbewehrt.