Mündliche Zusage Job absagen
Ich habe vor ca. 14 Tagen ein Bewerbungsgespräch hat zwecks einem Minijob in einem Pflegedienst, dort habe ich mündlich zugesagt aber noch keinen Vertrag unterschrieben. Nun hat sich auf meine andere Bewerbung noch ein anderer Pflegedienst gemeldet wo die konditionen besser für mich passen. Der vertragsbeginn würde der 1.08 sein, kann ich dem ersten Pflegedienst ohne Komplikationen absagen oder muss ich schriftlich wiederrufen bzw. kündigen.
Dankeschön im Voraus
2 Antworten
Grundsätzlich kann eine mündliche Zusage bereits eine gewisse Verbindlichkeit haben – ob sie rechtlich bindend ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Da du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, stellen sich viele die Frage, ob und wie man von so einer Zusage zurücktreten kann.
In unserem Beitrag findest du hilfreiche Informationen dazu, was bei einer mündlichen Einstellungszusage gilt und worauf du achten solltest:
👉 Einstellungszusage: Ist eine mündliche Zusage verbindlich?
Wenn du dir unsicher bist, kann eine rechtliche Erstberatung sinnvoll sein – zum Beispiel über unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten.
Ein Arbeitsvertrag kann sich auch mündlich begründen, zudem kommt es auf die Details an, ob der AG darauf vertrauen kann, dass tatsächlich die Arbeitsstelle angetreten wird.
Tatsächlich dürfte jedoch eine Kündigung zuvor möglich und bestenfalls auch nötig werden. Durch die Probezeit dürfte eine Kündigung fristgerecht (14. tägig ohne festen Termin) zum 31.07. oder 01.08. erfolgen können. Von daher wäre eine kurze Mitteilung (mit eigenhändiger Unterschrift im Original) entsprechend zu platzieren.
Aus persönlichen Gründen kann ich die Stelle ab 01.08.25 nicht annehmen. Sollten Sie der Meinung sein, dass sich ein Arbeitsverhältnis begründet hat, kündige ich dieses hiermit fristgerecht zum Beginn, 01.08.25.
MFG