Mündliche Zusage Job absagen

2 Antworten

Grundsätzlich kann eine mündliche Zusage bereits eine gewisse Verbindlichkeit haben – ob sie rechtlich bindend ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Da du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, stellen sich viele die Frage, ob und wie man von so einer Zusage zurücktreten kann.

In unserem Beitrag findest du hilfreiche Informationen dazu, was bei einer mündlichen Einstellungszusage gilt und worauf du achten solltest:

👉 Einstellungszusage: Ist eine mündliche Zusage verbindlich?

Wenn du dir unsicher bist, kann eine rechtliche Erstberatung sinnvoll sein – zum Beispiel über unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten.

👉 Zur Erstberatung

Ein Arbeitsvertrag kann sich auch mündlich begründen, zudem kommt es auf die Details an, ob der AG darauf vertrauen kann, dass tatsächlich die Arbeitsstelle angetreten wird.

Tatsächlich dürfte jedoch eine Kündigung zuvor möglich und bestenfalls auch nötig werden. Durch die Probezeit dürfte eine Kündigung fristgerecht (14. tägig ohne festen Termin) zum 31.07. oder 01.08. erfolgen können. Von daher wäre eine kurze Mitteilung (mit eigenhändiger Unterschrift im Original) entsprechend zu platzieren.

Aus persönlichen Gründen kann ich die Stelle ab 01.08.25 nicht annehmen. Sollten Sie der Meinung sein, dass sich ein Arbeitsverhältnis begründet hat, kündige ich dieses hiermit fristgerecht zum Beginn, 01.08.25.
MFG
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB