Fristlose Kündigung, fehlerhafte Abmahnung?

11 Antworten

Die fristloes Kuendigung koennte unwirksam sein. Das aber nur, wenn das zustaendige Arbeitsgericht auch so entscheidet. Das kann es aber nur, wenn du fristgemaess (innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kuendigung) auch Klage erhebst. Unterlaesst du das oder machst du es erst nach Fristablauf, bleibt die Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Wenn die Arztpraxis nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt (Teilzeitler zaehlen anteilig), hast du allerdings keinen gesetzlichen Kuendigungsschutz und dein Arbeitgeber kann dir jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne das gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.

Wenn du keine entsprechende Rechtschutzversicherung hast und dir der Anwalt nicht von der Gewerkschaft gestellt wurde (deren Mitglied du dann natuerlich auch sein musst), bezahlst du den uebrigens auch dann selbst, wenn du eine eventuelle Kuendigungsschutzklage gewinnst.

Der Anwalt kann dich da viel besser beraten. An deiner Stelle würde ich dir raten, dich woanders zu bewerben und nicht zu versuchen, den alten Arbeitsplatz wieder einzuklagen. Lieber soll der Anwalt versuchen, Geld vom ehemaligen Arbeitgeber zu erkämpfen.

Was die Kündigung angeht: Eine fristlose Kündigung kann nur bei schweren Vergehen ausgesprochen werden, also z.B. wenn du jemanden absichtlich verletzt, etwas stiehlst, Firmengeheimnisse verrätst oder so. Deinem Chef sonntags zu schreiben, dass es dir so schlecht geht, dass du montags zum Arzt gehst, ist jedenfalls kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Das mit den Abmahnungen funktioniert auch nicht so, wie es sich dein Chef vorstellt. Es gibt zwar die Regel, dass man bei kleineren Verstößen erst zwei Abmahnungen aussprechen muss, bevor eine Kündigung droht, aber damit ist logischerweise nicht gemeint, dass zwei Abmahnungen zusammen mit einer Kündigung verschickt werden, sondern dass der Chef mit der betreffenden Mitarbeiterin über das Problem redet, wenn sie sich danach nicht bessert, eine Abmahnung verschickt, wenn sie sich immer noch nicht bessert, noch eine Abmahnung verschickt und erst, wenn sie dann immer noch nicht bessert, eine Kündigung aussprechen kann. Wichtig ist auch, dass die Abmahnungen wegen gleicher Verstöße erfolgen.

Ich hoffe mal, dein Anwalt kann für dich eine gute Abfindung aushandeln.


Familiengerd  25.07.2025, 15:31
Es gibt zwar die Regel, dass man bei kleineren Verstößen erst zwei Abmahnungen aussprechen muss

Eine solche Regel - manche behaupten auch 3 Abmahnungen - gibt es nicht.

Kurz gesagt, "das Tuch ist zerschnitten":

Das Problem besteht in dem beiderseits gelebten Arbeitsverhältnis, das ist dringend für die Zukunft zu ändern.

  1. Der Abmahnung widersprechen und die Entfernung verlangen. Ist aber irrelevant, da die Funktion der Abmahnung bereits durch die Übermittlung mit der Kündigung zusammen nicht erfüllt war, da die Warn- und Korrekturfunktion nicht greifen konnte und die Kündigung folglich deshalb bereits unwirksam wurde. Auch die Abmahnung ohne direkten zeitlichen Zusammenhang ist nicht statthaft.
  2. Angekündigte Erkrankungen sind tunlichst zu vermeiden. Empfehlenswert sind Folgebescheinigungen, die ggf. die Erkrankung durch den Terror belegen. Hier könnte u.a. auch weitere Schadensersatzforderungen bestehen.
  3. Zukünftig auf die rechtlichen Vorgaben achten, Arbeitspläne müssen mindestens vier Tage im Vorhinein angekündigt werden, der Tag der Mitteilung zählt dabei nicht.
  4. Keine Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit. Diese ist nicht geschuldet.
  5. Arzttermine außer plötzliche Erkrankungen/Krankschreibungen möglichst außerhalb der Arbeitszeit legen.
  6. Keine Beleidigungen o.ä. auch nicht vom Chef gefallen lassen. Auch hier kann eine Abmahnung, nun gegen ihn ausgesprochen werden.

Arbeitsrechtlich wird er einen schweren Stand haben, die Kündigung aufrechtzuerhalten. Das wird jedoch höchstens für einen kurzen Zeitraum die Lage überbrücken. Es werden nicht mehr Angestellte rechnerisch vorhanden sein, um über einen Kleinstbetrieb rechtlich hinauszukommen oder gar in den Kündigungsschutz hineinzureichen. Folglich könnte es, wenn nicht vor dem Arbeitsgericht richtig taktiert wird, die Wiedereinstellung erreicht werden, welche letztlich keiner von beiden wünscht. Daher ist eine Aufhebung gegen Schadenersatz und Zahlung des Gehaltes bis dorthin zu verlangen. Der Gang zum Arbeitsamt sofort ist obligat.

Zukünftig nicht wie ein Familienmitglied in der Arbeit agieren.

Diese Verfahrensweise gegenüber Mitarbeitern ist in Praxen sehr häufig anzutreffen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Micha254 
Beitragsersteller
 25.07.2025, 14:45

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Meinung!

Also ich würde mich wegen psychischer Belastung krankschreiben lassen und mich dann vorab von einem guten Anwalt beraten lassen.Kosten kannst du vorher klären.

Zeitgleich neue Bewerbungen schreiben.Das ist ja Psychoterror.Zum Glück gibt es Regeln und da gibt es bestimmt eine,die besagt,dass Chefs nicht an Sonntagen terrorisieren dürfen.So eine Situation hält man nicht lange aus.

Das klingt für mich,als wäre dein Chef am Sonntag in einem Ausnahmezustand gewesen,mal vorsichtig aussgedrückt.Das ist nicht dein Problem,zieh dich da raus.Wenn er sich entschuldigen sollte,kannst du ja nochmal neu bewerten.

Eine angekündigte Krankschreibung, insbesondere wenn sie als Druckmittel oder Drohung gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt wird, kann unter Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt oder nicht. 

Von daher macht es wenig Sinn dagegen vor zu gehen.

Biete ihm an mit einer 3 Monatigem Abfindung im gegenseitigem Einverständnis zu gehen.