Jugendliche dürfen samstags nicht arbeiten (§ 16 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Ausnahme der Ausbildungsberuf hat Wochenendarbeit grundsätzlich als Normalfall (Hotel, Gastronomie). Trotzdem dürfen auch dort nur zwei Samstage im Monat gearbeitet werden.

Weiterhin ist es klar geregelt, dass bei Ausbildungsverhältnissen keine Minusstunden genutzt werden dürfen. Da es sich um eine unvollständige Woche handelt und der sonstige Dienstplan unbekannt ist, kann daher keine finale Entscheidung getroffen werden. Das Vorgehen könnte zulässig sein, mehr spricht jedoch dafür, dass es wahrscheinlich überhaupt nicht geschuldet und der Einsatz ohnehin unzulässig war und nur für mehr Stunden in kommender Zeit gesorgt wurde. Dies wäre unzulässig.

Fraglich auch, was mit dem Urlaubsanspruch aus dem vorangehenden Beschäftigungsverhältnis wurde.

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In meinem Vertrag steht nur die Aufsicht als Bademeister. Aquagymnastik gehört da nicht dazu – das müsste extra geregelt werden.

Es kommt auf mehr als nur diese Angabe an!

Sollte das Berufsbild des Bademeisters grundsätzlich auch Kursangebote zu führen mit beinhalten, wird kein Weg vorbeiführen.

Sollte im Vertrag die Generalklausel "es sind auch andere Arbeiten zu verrichten, bei mindestens gleichem Lohn" oder so ähnlich, ist kaum ein auskommen. Der Ausweg zu behaupten nicht Schwimmen zu können, kann wohl nicht zielführend sein.

Sollte beides nicht zutreffen, muss wohl keine Wassergymnastik durchgeführt werden.

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Eine dienstliche Nutzung des Handys ist aus verschiedenen Gründen tabu.

Einen Anspruch des AG darauf besteht jedenfalls nicht! Sofern es notwendig oder gewünscht ist, müssen notfalls Diensthandys zur Verfügung gestellt werden.

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Es ist nicht notwendig, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Notwendig wäre es gewesen, dass der AG VOR Arbeitsaufnahme den sog Nachweis nach dem Nachweisgesetz an den AN übergibt. Darin sind alle wesentlichen Punkte festgehalten wie Stunden, Gehalt/Lohn, Urlaub etc.

Einen Anspruch jetzt nachträglich einen Vertrag, der nunmehr lediglich einschränkend wirken kann, zu unterzeichnen, besteht indies nicht.

Für geleistete Arbeit muss bezahlt werden!

Auch ein Zurückbehaltungsrecht besteht bei Arbeitsentgelt nicht.

Daher lohnt es sich bei Nichterhalt rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und woanders anzufangen.

Wichtig ist, die geleistete Arbeit ausreichend zu dokumentieren, damit es nicht später heißt, dass keine Arbeit erbracht wurde.

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Mein Einsatzort lehnt dies jedoch ab, da ich laut deren Zeiterfassung dann ins Minus komme.

Besteht eine Übersicht, die die Überstunden belegen. Dann wäre zu fragen, woher die Differenz herrührt.

Allerdings ist es rechtlich sogar so, dass nach einer gewissen Zeit die neue Arbeitszeit als vereinbart gelten kann.

Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob Überstunden ausgeglichen oder abgegolten werden. Hier hat der AN kein Wahlrecht. Jedoch muss nach Arbeitszeitgesetz diese innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen sein!

Meiner Meinung nach ist die Zeiterfassung des Einsatzortes jedoch nicht für mich ausschlaggebend, da ich ja keinen direkten Arbeitsvertrag mit Ihnen habe und ich mich bei der Überstundenabgeltung nicht nach deren Zeiterfassung richten muss.

Wenn damit der Betrieb gemeint ist, der den Leiharbeiter einsetzt, tritt dies formal zu, denn der Arbeitgeber (Zeitarbeit) hat hierfür das Direktionsrecht (§ 106 GewO). Diese wird sich jedoch nach dem Kunden richten, darf jedoch gleichzeitig nicht unbillig entscheiden.

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Der Aufwand und die noch nicht gelösten rechtlichen Probleme lassen das Vorhaben undurchführbar aussehen.

Bei Yormas wird mittlerweile nur noch drei Tage in der Woche gearbeitet, da u.a. der Einsatz von KI angeblich derart Zeitersparnis gebracht haben soll.

Tatsächlich ist es eher eine Angelegenheit der Marktmacht der Personen, die ihre Leistung zu diesen Konditionen durchsetzen können. Das "Fußvolk" wird weiter ausgenutzt.

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Minijob: Kein Einsatz mehr trotz Arbeitsbereitschaft – Anspruch auf Lohn laut Vertrag?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Minijob, bei dem es aktuell zu Problemen mit meinem Arbeitgeber kommt.

Ich bin seit mehreren Monaten in einem Minijob beschäftigt und habe von Anfang an klar mitgeteilt, dass ich freitags bis sonntags nicht arbeiten kann. Mein Chef hat das akzeptiert und mich bisher immer montags bis donnerstags eingeteilt.

In meinem Arbeitsvertrag ist eine feste monatliche Vergütung in Höhe von 556 € vereinbart – es handelt sich also nicht um einen reinen Stundenlohn oder eine variable Bezahlung nach Einsatz.

Seit etwa einem Monat bekomme ich aber keine Schichten mehr, obwohl ich arbeitsbereit bin und mehrfach gesagt habe, dass ich wie gewohnt zur Verfügung stehe. Eine Begründung für die fehlenden Einsätze gab es nicht – ich wurde einfach ignoriert. Jetzt habe ich für den Monat auch keinen Lohn bekommen.

Meine Frage ist daher:

Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz fehlender Einsätze, weil ich meine Arbeitsleistung angeboten habe und der Arbeitgeber sie nicht angenommen hat?

Soweit ich gelesen habe, liegt hier möglicherweise ein Fall von Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) vor. Zudem habe ich gelesen, dass bei einer festen Monatsvergütung im Arbeitsvertrag – auch bei Minijobs – ein Anspruch auf Lohn besteht, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Beschäftigung nicht anbietet.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus oder hat selbst Erfahrung mit so einem Fall gemacht?

Ich bin unsicher, ob es sinnvoll ist, hier mit einem Schreiben oder notfalls dem Arbeitsgericht weiterzugehen.

Danke im Voraus für alle Einschätzungen!

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Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz fehlender Einsätze, weil ich meine Arbeitsleistung angeboten habe und der Arbeitgeber sie nicht angenommen hat?

Insbesondere, wenn die Arbeitsleistung angeboten wurde, liegt zweifelsfrei Annahmeverzug vor. Da ist es auch vollkommen unbedeutend, ob Stunden- oder Festlohn vereinbart wurde.

Von daher ist die Aufforderung zur Zahlung zu schicken und sollten die Rückstände mehr werden (rund zwei Monatslöhne) kann die Arbeit auch mit Zahlungsanspruch verweigert werden.
Letztlich sind die Arbeitsgerichte eher AN freundlich und in so klaren Fällen sollten diese auch angerufen werden.

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Die Lösung ist rechtlich auf tönernen Füßen und im Hinblick auf Nachhaltigkeit auch fragwürdig.

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Nach einer so langen Zeit besteht formal kein Anspruch mehr auf ein Zeugnis.

Die Arbeitsgerichte folgen hier in der Regel der Aussage des Arbeitgebers, dass nach so langer Zeit keine belastbare Aussage bezüglich der Arbeitsleistung mehr getätigt werden kann und für fehlerhafte Bescheinigungen jedoch trotzdem Haftung besteht.

Weiterhin besteht ohnehin für eine nur kurzfristige Beschäftigung kein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, sondern nur auf ein einfaches.

Die Wirkung eines Jahre später erstellten Zeugnisses dürfte beim Vorlegen auch die Wirkung nicht verfehlen.

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Wäre absolut unüblich. Zumeist ist auch ein Übergang aus dem Anstellungsverhältnis problematisch und ein Wechsel unumgänglich.

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In deutschen Gesetzen ist zumeist nur von Wochenstunden die Rede, daher hat sich ohne weitere Angabe eine Stundenzahl, die plausibel erscheint, immer als Wochenstunden eingebürgert.

Es handelt sich um 130,50 Monatsstunden.

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Was passiert wenn ein LKW Fahrer den Anhänger vergisst?

Rechtlich oder logistisch?

Was wären die Folgen?

Komplikationen in irgendeiner Form. Ggf fehlt die Ware oder verschwindet auch noch vom Hänger.

Der Hänger muss von Jemanden geholt werden. Dafür gibts übrigens auch Anbieter.

Rechtlich passiert maximal eine Abmahnung, außer der Sachverhalt nebst Abmahnung ist bereits wiederholt. Dann käme man einer Kündigungsmöglichkeit näher, sofern dem Fahrer nicht verziehen wird. Fahrer sind knapp und das Qualitätsniveau hat kontinuierlich abgenommen, sodass nicht zwingend überhaupt einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Interesse entgegengeblickt wird.

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Kann ich mich darauf hin erst recht kündigen oder was passiert dann?

Für viele AG ist es ein starker Indikator, der eine Veränderung bereits ankündigt.

, ich werde dich kündigen wenn du das nicht machst oder schneller arbeitest,

Hier handelt der AG unbillig. Von daher ist die Anweisung unbeachtlich.

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Fristlose Kündigung, fehlerhafte Abmahnung?

Guten Tag liebe Community, ich wurde vor 3 Tagen fristlos gekündigt, habe mich arbeitslos gemeldet und bereits einen Anwalt beauftragt. Ich will trotzdem eure Meinung hören.

Ich arbeitete fast ein Jahr lang in der Arztpraxis. Von Anfang an wurde ein hoher Druck auf mich ausgeübt- ich war die einzige MFA im Betrieb- die langjährige Mitarbeiterin berentnert. Chef war oft arrogant und ich hatte immer Bauchschmerzen wenn ich mit ihm arbeiten musste. Er war oft wegen priv. Angelegenheiten verärgert und hat seine Frust an Team/mir abgelassen. Ich wollte bereits 3 Monate nach dem Beginn kündigen und habe es dem Chef offen + meine Pläne für die Zukunft erzählt. Ich habe mich später trotzdem entschlossen zu bleiben, die Arbeitszeiten habe ich reduziert auf 32 Stunden. Ich habe mir die Chefs Laune gefallen lassen bis auf letzten Sonntag. Chef hat mich erneut an einem Ruhetag angeschrieben. Chef schrieb mich immer dann an, wenn er schlecht gelaunt war und mir nichts nettes zu sagen hatte. Am letzten Sonntag "schrieb er Pläne" und wollte meine sofortige Antwort erhalten zum Thema wie ich nächste Woche arbeite (ich habe ihm bereits gesagt dass bei mir nächste Woche Prüfung gibt und ich erst später kommen kõnnte, was ich abarbeiten konnte) Zudem meinte er, ich sei undankbar weil er mir immer frei gibt und dass meine Bitte um Infos bez. Betriebsurlaub ( ich fragte ihn ob er sich danach erkundigen könnte...) absolut unpassend sind...

Ich war bereits sehr gestresst an dem Tag, vor den ganzen Situation mit dem Chef und seinen Chats "über Arbeit" und noch zusätzlichen Themen über meine Undankbarkeit... ich habe angefangen stark zu weinen vor ganzer Familie und war schockiert, dass er es wagt, mich am Sonntag in diesem Ton anzusprechen. Ich habe mich in der Toilette verschlossen und hatte dunkle Gedanken.

Ich konnte es einfach nicht mehr, ich habe ihm geschrieben es sei einfach nicht zulãssig, dass er mit mir so redet... ich habe ihm geschrieben, dass ich mich aufgrund meiner Psyche krankschreiben werde und am Montag nicht kommen. Natürlich kurz danach kam die fristlose Kündigung(schweres Verh.Fehler) mit Zitaten aus Whatsapp. Ich bekenne mich dazu, einen Fehler gemacht zu haben, bin aber erschöpft und verzweifelt gewesen. Ich rechne schon mit Konsequenzen...

Kündigung war mit zwei beigefügten Abmahnungen. Alle mit Datum v. 21.07 und 22.07...Eine Abmahnung betraf etwas, wovon ich keine Ahnung hatte und zweite betraf den 1.7.25 - Chef behauptet es war ein Montag... und dass ich ohne Bescheid zu geben gefehlt habe bzw. es liegt keine Krankmeldung an dem Tag vor und dass ich 4 Tage insgesamt gefehlt habe. ( ich war am Mittwoch und Donnerstag insgesamt nicht arbeiten. am Dienstag fehlte ich 1,5 Stunde - Chef hat nie eine Zeitbescheinigung von mir verlangt...)

1.7.25 war ein Dienstag. Ich war am Montag durchaus arbeiten.

Am Dienstag um 6 Uhr morgens habe ich meinem Chef geschrieben, ich muss wirklich zum Arzt gehen. ich habe dafür die Screenshots. Chef hat mir sogar gute Besserung geantwortet. Die Abmahnung stimmt also meiner Meinung nicht. Ist die Kündigung unwirksam? Oder soll ich es einfach vergessen und lassen? Ich will eure Meinung hõren.

Danke euch!

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Kurz gesagt, "das Tuch ist zerschnitten":

Das Problem besteht in dem beiderseits gelebten Arbeitsverhältnis, das ist dringend für die Zukunft zu ändern.

  1. Der Abmahnung widersprechen und die Entfernung verlangen. Ist aber irrelevant, da die Funktion der Abmahnung bereits durch die Übermittlung mit der Kündigung zusammen nicht erfüllt war, da die Warn- und Korrekturfunktion nicht greifen konnte und die Kündigung folglich deshalb bereits unwirksam wurde. Auch die Abmahnung ohne direkten zeitlichen Zusammenhang ist nicht statthaft.
  2. Angekündigte Erkrankungen sind tunlichst zu vermeiden. Empfehlenswert sind Folgebescheinigungen, die ggf. die Erkrankung durch den Terror belegen. Hier könnte u.a. auch weitere Schadensersatzforderungen bestehen.
  3. Zukünftig auf die rechtlichen Vorgaben achten, Arbeitspläne müssen mindestens vier Tage im Vorhinein angekündigt werden, der Tag der Mitteilung zählt dabei nicht.
  4. Keine Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit. Diese ist nicht geschuldet.
  5. Arzttermine außer plötzliche Erkrankungen/Krankschreibungen möglichst außerhalb der Arbeitszeit legen.
  6. Keine Beleidigungen o.ä. auch nicht vom Chef gefallen lassen. Auch hier kann eine Abmahnung, nun gegen ihn ausgesprochen werden.

Arbeitsrechtlich wird er einen schweren Stand haben, die Kündigung aufrechtzuerhalten. Das wird jedoch höchstens für einen kurzen Zeitraum die Lage überbrücken. Es werden nicht mehr Angestellte rechnerisch vorhanden sein, um über einen Kleinstbetrieb rechtlich hinauszukommen oder gar in den Kündigungsschutz hineinzureichen. Folglich könnte es, wenn nicht vor dem Arbeitsgericht richtig taktiert wird, die Wiedereinstellung erreicht werden, welche letztlich keiner von beiden wünscht. Daher ist eine Aufhebung gegen Schadenersatz und Zahlung des Gehaltes bis dorthin zu verlangen. Der Gang zum Arbeitsamt sofort ist obligat.

Zukünftig nicht wie ein Familienmitglied in der Arbeit agieren.

Diese Verfahrensweise gegenüber Mitarbeitern ist in Praxen sehr häufig anzutreffen.

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mein Fehler hab nachgeschaut der Arbeitsbeginn war der 28.01.2025 wenn also 6 Monate sprich bis zum 27.07.2025, wär ich ja noch rechtzeitig für die 2 Wochen frist wenn ich meine Kündigung am 19.07. einwerfe? WIll mir da nur ganz sicher sein

Die Kündigung (14 Tage) binnen der Probezeit kann bis zum letzten Tag der Probezeit erfolgen!

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