Ist das so richtig was ich mache oder muss ich trotzdem arbeiten gehen?

Solange nicht mehr Rückstand als der September besteht, gibt es kein Zurückbehaltungsrecht für die Arbeit eines Arbeitnehmers.

Jetzt habe ich auch Krankenschein genommen und ich werde auch meine Arbeit einstellen.

Solange es nicht beim AG bekannt geworden ist, wäre es problemfrei. Sonst könnte es sich um eine angekündigte Erkrankung handeln.

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Es ist absichtlich so formuliert; gemeint ist selbstverständlich der Grund der Abwesenheit (Krankheit, Beerdigung etc) und nicht der Grund der Erkrankung selbst!

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Das Problem besteht darin, dass auch innerhalb von 12 Monaten und ohne Beweislastumkehr keinerlei Anspruch diesbezüglich bestünde. Die Mängel müssten nämlich bereits bei VOR Übergabe vorhanden gewesen sein! Dies ist hier fraglos nicht der Fall. Folglich handelt es sich nicht um gesetzliche Gewährleistung. Falls hier eine Garantie bestünde, sähe es wohl anders aus. Diese hätte dann direkt nach dem Update Anfang 2024 in Anspruch genommen werden müssen.

Das Problem hat der Gesetzgeber zwar erkannt, aber es wird erst ab 2027 gelten: Es müssen mindestens fünf Jahre Updates geliefert werden.

Weiterhin dürfte die Ankündigung, dass der Support von MS Ende 23 eingestellt wird, wohl schon zum Zeitpunkt des Kaufes zu erfahren gewesen sein.

Fraglich, ob aus dem Vertrag von Microsoft irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden können. Denn das Gerät wird als WINDOWS Mixed Reality-Headset bezeichnet und kann auch nirgends anderswo genutzt werden. Letztlich ist deren kurzfristige Entscheidung Grund für die Fehlinvestition.

Es ist bedauerlich, keine besseren Nachrichten liefern zu können, aber es handelt sich um den gesetzlichen Stand.

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Inserate kosten oft ziemlich viel Geld und es macht einen Haufen Arbeit das Objekt zu präsentieren. Lieber ruft der Makler die Kunden an, die das letzte Mal nicht zum Zuge kamen und versucht das Objekt schnell und einfach zu vermitteln und dabei die volle Courtage einzustreichen.

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Das ist regelmäßig bei Amazon der Fall. Fraglich, ob ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen ist, wenn ja, mit welchen Beteiligten.

Man sollte in diesem Fall froh sein, wenn der Betrag zurückerstattet wird. Die Ware existiert überhaupt nicht, also würde die Forderung danach ohnehin ins Leere laufen. Derjenige des Verkäuferkontos hat den Artikel nicht eingestellt und hatte überhaupt bezüglich des Kaufgegenstandes keinen Bindungswillen, folglich dürfte es auch zu keinem Vertragsschluss gekommen sein. Der den Account gehackt hat dürfte soweit unerkannt geblieben sein, sonst könnte in einem Adhäsionsverfahren die Ware eingeklagt werden.

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Ohne Antrag würde es zur automatisch zur Abweisung kommen. Zur Postulation eines Antrages bedarf es keines Anwaltes.

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Kommt auch an, von wo nach wo. Bundesweit dürfte es zwischen 1600€ und 2500€ Brutto allin der Schnitt sein.

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Kann man von einer Rechtschutzversicherung gekündigt werden?

Passiert unkritisch und regelmäßig.

Rechtlich ist jeder abgeschlossener Schadenfall ein möglicher Kündigungsgrund.

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Fraglich, ob der Zylinder überhaupt noch der alte ist!

Zunächst wäre dringend mit dem Notar Rücksprache zu halten. Fraglich ist, welche Bestimmungen genau der Vertrag enthält. Rechtlich dürfte es ziemlich egal sein, die wievielte Kopie der Schlüssel war. Tatsächlich stellt die Abgabe des Schlüssels die selbst Übergabe dar. Es könnte nötig sein, dass dem Käufer eine Frist zum Begleichen des Preises gesetzt werden muss, um von dem Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Dann würde das Recht zum Besitz entfallen. Trotzdem dürfen die dort befindlichen Gegenstände nicht einfach entsorgt werden. Auch hier lauert eine Haftungsfalle.

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Möglich ist es einfach und mit rechtlicher Deckung erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 8 Abs. 1 TzBfG).

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Bei einem Betriebsübergang geht das Arbeitsverhältnis zum neuen AG über ohne, dass es zu einer Änderung, Warte- oder Probezeit kommt. Oft wird zwar versucht einen anderen Eindruck zu erwecken, aber auch das lässt sich feststellen.

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Wenn während meiner Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung kommt, wo Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie gegen eine gute Abfindungszahlung kündigen können, kann ich dann das auch in Anspruch nehmen, während ich im Elternzeit bin?

Eine reguläre betriebsbedingte Kündigung scheint ausgeschlossen. Zumal keine Kosten durch eine Stelle in Elternzeit entstehen, ist die Kündigung abgesehen von den erhöhten Ansprüchen an die Voraussetzungen auch überhaupt nicht argumentativ begründbar.

Auch im Hinblick auf die Elternzeit ist dringend zumindest von einer sofortigen Aufhebung abzusehen, da die Elternzeit an die (bestehende) Arbeitsstelle gebunden ist und folglich ohne mit dem Aufhebungsdatum enden würde.

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Wenn der Passus im Wortlaut wieder gegeben wurde, dürfte dieser unwirksam sein, da dieser gegen das Arbeitzeitgesetz verstößt!

Mehrarbeit, also die Überstunden über die täglichen acht maximalen Stunden, muss innerhalb von sechs Kalendermonaten beziehungsweise 24 Wochen wieder abgebaut werden. Genauer: In dieser Zeitspanne darf die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro Tag nicht überschreiten (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

Rechtlich dürfte Mehrarbeit ähnlich mit Urlaubsanspruch behandelt werden. Dazu gab es bahnbrechende Urteile auf europäischer Ebene, die in etwas abgemilderter Version durch das BAG übernommen wurden: Dabei wurden harte Grenzen zu einem etwaigen Verfall gesetzt.

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Füße sind nicht immer gleich angeschwollen. Auch nicht innerhalb des Zyklus. Nach Schwangerschaften ändert sich oft die Schuhgröße.

Wenn Füße zusammengedrückt werden, entsteht Gegendruck und Durchblutungsstörungen.

Kurz die Schuhe sind zu klein, zumindest im Moment.

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Nun sagt mein Händler, ein erneuter Austausch macht keinen Sinn, da- wenn man genau hinguckt - alle Kühlschränke nicht frei von Macken sind.

Kommt wohl auf die Preisklasse an. Es gibt durchaus Geräte ohne Fehl und Tadel, die haben allerdings auch einen Hersteller mit Qualitätskontrolle, keine Alufolie und Pappe als Gehäuse und Vollidioten zum Transport. Das sind die Hauptfehlerquellen.

Wie oft hat man das Recht auf Nachbesserung?

Unbegrenzt; allerdings kann auch der Verkäufer ablehnen, wie es hier geschehen ist.

wer entscheidet das? Der Händler oder der Hersteller (LG)?

Der Vertragspartner ist der Händler, dieser entscheidet und muss diese rechtlich vertreten. Der Hersteller ist hier außen vor, außer, dass er in Regress vom Händler genommen wird.

Nun sagt mein Händler, ein erneuter Austausch macht keinen Sinn, da- wenn man genau hinguckt - alle Kühlschränke nicht frei von Macken sind.

Hier werden aller Register gezogen. Es wird behauptet, dass Mängel am Gehäuse Stand der Technik sind. Es wird auch gleich die Marschrichtung für einen etwaigen Gerichtsprozess gelegt: Es läuft auf ein Gutachten hinaus, inwiefern die Dellen sichtbar sind und ob diese zum Lieferumfang gehören dürfen.

Dazu ein kleiner Exkurs ins Baurecht: es sind nicht alle Lichtverhältnisse zur Beurteilung von Oberflächen (Wände) geeignet. Streiflicht zeigt unerbittlich die Mängel, wird aber zur Beurteilung abgelehnt. Wie die Methoden bei Elektrogeräten sind, entzieht sich der Kenntnis.

Letztlich muss der Händler schriftlich Stellung beziehen, hier zu ist eine Aufforderung zur Beseitigung der Mängel mit Frist belegbar übermittelt (Einschrieben) zu stellen. Wie die Antwort ausfällt, stellt die Weiche für das weitere Vorgehen. Dazu sollte die Frage nach einer Rechtsschutz und dem Willen wie mit dem Kühlschrank weiter verfahren werden soll geklärt sein.

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Rechtlich gilt ein Kaufvertrag von Immobilien durch notarielle Beglaubigung erst als geschlossen.

Allerdings ist es ein Irrglaube, dass Verhandlungen und feste Zusagen nicht auch zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Hier ist der Fortschritt der Verhandlungen, sowie der entstandene Schaden von Bedeutung.

Folglich ist auch ohne Notar nicht jede Handlung konsequenzlos; dafür braucht es auch keine Erklärung auf Papier!

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Es muss mittlerweile in der Meldung die Stunden angegeben werden, sollte dort mehr als 20 Stunden gemeldet sein, kommt es sehr schnell zu einer Rückfrage der Krankenkasse. Allerdings wird bei kaum einer Abrechnung jede Woche einzeln eingegeben und ein Arbeitszeitkonto könnte auch hinweghelfen, indem die Mehrarbeit ausgeglichen oder als Plusstunden stehen bleibt und nicht abgerechnet wird.

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2. Wäre es möglich einfach den Autor als Hovereffekt auf dem Bild zu erwähnen auch für kommerzielle Nutzung?

Da gibts keinen Hover, sondern einen rechtlich notwendigen Bildnachweis ohnehin!

3. Wie genau definiert man "Kommerziele Nutzung"? Heißt das eher der Verkauf von Bildern oder Nutzung der Bilder auf Webseiten, welche einen monitären Profit darstellen?

Kommerzielle Nutzung beginnt nicht bei der Verwertung der Bildrechte, sondern bereits bei der Nutzung auf einer kommerziellen Seite und da sind die Grenzen allgemein sehr, sehr eng auszulegen (siehe Impressumspflicht).

1. Wie macht ihr das mit den Bildern? Klar, es gibt niemanden auf der Welt, der was umsonst macht. Ich glaube jedoch auch das die Mehrheit der Webseiten weder selber die Bilder gemacht hat, noch "erkauft" haben.

Auch bei der Selbsterstellung der Bilder sind rechtliche Vorkehrungen zu treffen (Einwilligung und Veröffentlichungsgenehmigung der Protagonisten). Professionelle Bilder, die nicht aus einem Stock sind, machen i. d. R. immer einen besseren Eindruck. Sind diese amateurhaft und schlecht, sind die Stockfotos zu wählen. Billiger sind bezahlte meist, da im Falle eines Widerrufes oder Änderung die Kosten höher sind.

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