Sollten Bewerbungsgespräche zzgl. An- und Abreise als Arbeitszeit vergütet werden, damit sich der Aufwand lohnt?

5 Antworten

Es wird bereits „vergütet,” wenn du es am Ende des Jahres als Werbungskosten absetzt. Sprich entstehende Kosten vom Druckerpapier bis hin zur Fahrten bei deinem Steuerjahresausgleich angibst und auf diesem Weg derlei Dinge erstattet bekommst.

Es zwar nicht wirklich Usus, aber rechtlich müsste bei einer Einladung des Bewerbers durch die Unternehmung zumindest die Reise/Anfahrtskosten übernommen werden.

Bezüglich der Arbeitszeit dürfte eine Entlohnung geschuldet sein, wenn die Probearbeit in wirkliche Arbeit ausartet und daher eine Entlohnung erwartet werden kann (§ 612 Abs.1 BGB). Wegezeit sind immer das Risiko des AN.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Von wem denn? "Arbeitgebervergütung" erfolgt durch den Arbeitgeber, den Du verlassen willst. Dafür soll er zahlen?

Und von dem, bei dem Du Dich bewirbst, gibt es (noch) keine Arbeitszeitvergütung. Vielleicht hast Du ja auch mehrere Vorstellungsgespräche, wie soll das laufen?

Der Aufwand lohnt sich, wenn Du den Job bekommst.

Da du dort noch nicht arbeitest, ergo nicht auf der Gehaltsliste stehst- nö.