Wer ist hier im Recht - Streit wegen Arbeitszeiten mit Chef?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Chef selbst ist sehr oft zu spät (so zwei Stunden zu spät) und kriegt es natürlich selten mit, wenn ich zu früh da bin. Selbst wenn er pünktlich kommt und ich schon in die Arbeit vertieft bin, kapiert er es nicht.

Der Chef ist keine Rechenschaft schuldig. Der AN hingegen muss pünktlich da sein. Das Wegerisiko liegt grundsätzlich und uneingeschränkt beim AN.

Und findet ihr der Rüffel (bzw die mündliche Verwarnung) war verdient? 

Das Problem hier liegt daran, dass viele unausgesprochenen Unklarheiten vorliegen. Es wäre grundsätzlich für Klarheit zu sorgen, nachdem es der Chef wohl nicht schafft.

Der "Rüffel" spricht jedenfalls eher dafür, dass das im Betrieb laufende gelebte Arbeitsleben zwar betriebliche Übung sind, aber eigentlich nicht toleriert werden. Dabei handelt es sich um eine Führungsschwäche.
'Auch der Gedanke das "Zufrühkommen" damit aufzurechnen ist ohne Vorliegen eines Arbeitszeitkontos oder dergleichen nicht möglich.

Letztens musste ich zum Zahnarzt und dafür etwas früher Feierabend machen.
 Ich erklärte, dass ich bereits 21 Stunden im Plus bin und ich daher die zwei Stunden für den Zahnarzt davon abziehen würde. Der Chef war recht sauer und meinte, so geht das nicht, ich müsse die Zeit nacharbeiten. Was ich nicht einsehe. 

Wenn der Termin grundsätzlich nicht in die Freizeit gelegt werden konnte, dürfte hier noch nicht einmal das Nacharbeiten geschuldet sein, da es sich um eine vorübergehende Verhinderung (§ 616 BGB) handelt.
Über den Umgang mit Überstunden entscheidet der Chef (§ 106 GewO), sie müssen lt. Arbeitszeitgesetz innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung erledigt sein.

Wie sollte ich mich verhalten?
  1. Der Chef darf über die Arbeitszeit entscheiden. Das ist hier streitig gemacht worden, daher die Reaktion.
  2. Für die Zukunft klären, wie verfahren werden soll. Ggf. Über die Errichtung eines Arbeitszeitkontos verhandeln, dann wären unterschiedliche Anfangs- und Endzeit kein Problem mehr. Eine Aufzeichnung ist wohl ohnehin geschuldet.
  3. Sollte dies scheitern, muss halt jeden Tag pünktlich begonnen und beendet werden. Da ist dann früher oder später anfangen nicht mehr möglich.
  4. Rechtlich dürfte die betriebliche Praxis, da es schon lange üblich ist, bereits den bisherigen Zustand als Recht des AN manifestiert haben, aber aufgrund der Verwarnung könnte es auch strittig sein!
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Loka95 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 00:33
Der Chef ist keine Rechenschaft schuldig.

Ich fordere ja auch nichts dergleichen. Mir ist das herzlich egal.

Der AN hingegen muss pünktlich da sein. Das Wegerisiko liegt grundsätzlich und uneingeschränkt beim AN.

Ist mir bekannt. Es ist jedoch vereinbart, dass wenn es zu Verspätungen kommt, man es durch Nacharbeitung ausgleichen kann. Solange es nicht mehr als 10 Minuten sind und man bei Terminen pünktlich ist.

Der "Rüffel" spricht jedenfalls eher dafür, dass das im Betrieb laufende gelebte Arbeitsleben zwar betriebliche Übung sind, aber eigentlich nicht toleriert werden.

Mich verwirrt es, weil es mit dem Chef ja persönlich abgesprochen war. Daher hab ich das Gefühl, für eine Vereinbarung bestraft zu werden, von welcher der Chef doch eigentlich sogar profitiert.

'Auch der Gedanke das "Zufrühkommen" damit aufzurechnen ist ohne Vorliegen eines Arbeitszeitkontos oder dergleichen nicht möglich.

Reicht es auf einem Zettel?

Für die Zukunft klären, wie verfahren werden soll. Ggf. Über die Errichtung eines Arbeitszeitkontos verhandeln,

Das klingt sehr sinnvoll. Auch wenn der Chef es vermutlich als überflüssiges Drama sieht.

Sollte dies scheitern, muss halt jeden Tag pünktlich begonnen und beendet werden.

Ich denke das wäre schwer, da ich oft auch mal ne halbe Stunde länger bleiben soll oder so. An sich stört mich das nicht, aber verweigere ich es, wenn es nicht als Überstunde anerkannt wird, dürfte es Streit geben.

also erst einmal geht es dich überhaupt nichts an wann der Chef zur Arbeit kommt.

Deine Arbeitszeit muß ja irgendwo (meist im Arbeitsvertrag) schriftlich festgehalten sein, und danach hast du dich zu richten, wenn du heute 20 Minuten früher zur Arbeit kommst, dann hast du noch lange nicht das Recht am nächsten Tag 10 Minuten später zu kommen, wenn man es richtig sieht, sind beide Tag unpünktlich.

wenn du eine Kassiererin im Supermarkt wärst, dann kannst du auch nicht früher oder später kommen weil es sich ja ausgleicht, da ist man jeden Tag zum Arbeitsbeginn pünktlich, egal wie der Straßenverkehr ist.

entweder ihr habt einen gleitende Arbeitszeit oder nicht, und natürlich müßte dann auch eine Zeiterfassung vorhanden sein, woher soll man denn dann wissen wer Minus oder Plusstunden hat.


Loka95 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:42

Ich kritisiere den Chef ja nicht, mir ist es ganz recht wenn er später kommt, sondern es geht schlicht um den Fakt, dass wir nicht zur selben Zeit anfangen.

Im Vertrag steht eine feste Zeit, doch mit dem Vermerk, dass man bei Bedarf länger bleiben muss und dafür wann anders früher gehen darf usw. Und auch mündlich wurde das ja ausführlich geklärt, eigentlich.

Schubert610  19.06.2025, 22:08
@Loka95

somit steht in deinen Vertrag die Anfangszeit, und daran hast du dich zuhalten, egal ob 3 Trecker oder 5 LKW auf der Straße fahren, du hast pünktlich zu sein, und wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst in dem steht das man kurzfristig ein paar Überstunden anordnen kann, dann hast du selbst Schuld und mußt in Absprach mit dem Chef zusehen wann du diese dann abbummeln kannst.

Loka95 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 00:15
@Schubert610

Genau das ist es ja. Ich möchte wie im Vertrag und mündlich festlegt Überstunden abbauen, doch das wird nicht akzeptiert.

Dich einmal bei einer Gewerkschaft oder RA beraten lassen wäre eine Möglichkeit, wenn du es nicht mit deinem Chef ausdiskutieren kannst.

Eigentlich müsste es doch was für die Zeiterfassung geben, wenn das nicht elektronisch erfolgt und später kommt muss er da wohl irgendwie drauf vertrauen das ihr das alles richtig notiert. Wenn's in stört soll er sich eben um eine elektronische Zeiterfassung kümmern.

Mit 21 bestehenden Überstunden würd ich ein Teufel tun nochmal länger zu arbeiten, die würd ich erstmal abbauen.


Loka95 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:39

Da es nur ein kleiner Betrieb ist, haben wir leider so was nicht.

MrsThalia  19.06.2025, 22:44
@Loka95

Pflicht ist es unabhängig von der Betriebsgröße, die Art und Weise ist nur nicht festgelegt. Papier, Excel oder elektronisch. Irgendwie muss es festgehalten werden. Wenn es das nicht wird ist es eben die Schuld des Arbeitgebers.

Ihr habt feste Arbeitszeiten - von daher ist alles, was du zu früh bist dein Privatvergnügen und nicht auf irgendwas anrechenbar.

Fürs zu spät kommen - darf es dann auch einen Rüffel geben

Für den Zahnarzt kann er die Nacharbeit verlangen, zumal du keine Überstunden haben kannst, wenn Chef keine angeordnet hat.

Verhandelt doch mit dem Chef über Gleitzeit,.wenn ihr ohnehin bereits relativ flexibel beginnt.


Loka95 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:44

Es ist im Vertrag geregelt, dass man ggf außerhalb der Arbeitszeiten arbeiten muss und dafür dann ausgleichend freinehmen kann. Auch mündlich wurde es besprochen.

Überstunden habe ich auch unabhängig von meiner Ankunftszeit, durch insgesamt 9 erzwungene Überstunden beim letzten Projekt.

kabbes69  20.06.2025, 10:36
@Loka95

Hm, ist aber sehr wage formuliert. Eine echte Zeiterfassung - gibt es offenbar nicht. Unterbreite doch den Vorschlag, dass Chef monatlich, wöchentlich deine in zB Excel erfasste Arbeitszeit genehmigt und somit frei gibt.

Vielleicht war Chef an dem Tag einfach nur bockig - ich würde es vorerst aussitzen und abwarten, ob er an deine Nacharbeit erinnert.

GS2000  20.06.2025, 11:36
@kabbes69

Eine elektronische Zeiterfassung dürfte rechtlich geschuldet sein, sofern es sich nicht um einen Kleinstbetrieb handelt.