Handelt es sich um Schwarzarbeit bei Gartenhilfe in der Nachbarschaft?

4 Antworten

Der Unterschied zwischen Nachbarschaftshilfe und anderem besteht darin, dass keine oder nur eine derart geringe Aufwandsentschädigung bezahlt wird, dass keiner zu diesem Preis die Arbeit annehmen würde oder gar ein gewerblicher Anbieter das ausführen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn Du regelmäßige Zahlungen bekommen würdest, wäre es Schwarzarbeit. Der einmalige Betrag ist ja ungefähr der Betrag, den Ehrenamtliche im Jahr als Aufwandsentschädigung bekommen.

Da würde ich Dir empfehlen, Dich nochmals zu informieren.

Strenggenommen schon, denn du bräuchtest auch einen Gewerbeschein, du musst eine Steuererklärung machen etc. aber wo kein Kläger da auch kein Richter. ;)

Nein, nicht wenn das die einzige Einnahme dieser Art ist.


Heinrich18729 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 17:23

Ich arbeite ganz normal in Vollzeit. Die 500 Euro würde der verwalter natürlich mit beleg festhalten. Bloss ist das einfacher und günstiger für das haus.