Zeitung austragen - Lohn?

3 Antworten

Also ich schätze mal anhand eines Mindestlohn von derzeit 8,84 €/Std.:

jeweils ca. 4 Stdn. Sa + ca. 6 Stdn. Mittw. ergibt ca 10 Stdn./Woche x 4,3 Wo.
= ca. 43 Stdn. x Mindestlohn 8,84 €/Std. ergibt ca. 380 € ;-)

Hast du denn schon Erfahrungswerte (Probelauf) über die tatsächliche Zeit?

Die Stückzahlrechnung ist mir zu aufwändig :-((
Ausserdem kann da was nicht stimmen mit Sa vs. Mittw.:
220 Ztgn. mit 25 € pro 1000 Stck. vs. 475 Ztgn. mit 10,45 € pro 1000 Stck.???

Gruß siola55 und guten Start wünsch ich dir ;-)

SoniS230397 
Fragesteller
 17.07.2017, 20:40

Vielen Dank für deine Hilfe! (: Ich hoffe das es so stimmt, wie du es sagst! Denn dann haben die mir einen totalen Rotz erzählt, da sie meinten ich brauche für 220 Zeitungen 1.5h. Das kann nicht sein. Hast du Erfahrung mit Zeitung austragen? Bekomme ich eine Zeit vorgeschrieben in der ich das erledigt haben Muss? Die tatsächliche Zeit habe ich noch nicht. Die Stückzahlrechnung kann nie und nimmer stimmen.

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siola55  17.07.2017, 21:24
@SoniS230397

Seit der Einführung des Mindestlohn mit 8,50 €/Std. wurde bei uns umgestellt von Stücklohn auf den Mindeststundenlohn ;-)

Gleichzeitig wurden dann natürlich Zeitvorgaben gemacht, also wie lange du benötigen solltest für deine Stückzahl an Zeitungen pro Tag.

Wie alt bzw. jung bist du denn? Einfach mal googeln nach Mindestlohn Zeitungszusteller...

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siola55  17.07.2017, 21:32
@SoniS230397


§ 24 Übergangsregelung

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind; ab dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde vorsehen. Satz 1 gilt entsprechend für Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage von § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie § 3a des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassen worden sind.

(2) Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller haben ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1. Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 beträgt der Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller im Sinne der Sätze 1 und 2 sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dies umfasst auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt.

Nachzulesen im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)


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Warum hast Du mittwochs fast doppelt so viele Zeitungen wie am Samstag? Hast Du da ein größeres Gebiet?

Wie alt bist Du, dass Du das nicht ausrechnen kannst? Du bekommst für 100 Zeitungen am Samstag 2,50 Euro, für Prospekte 50 Cent und für Mitverteilungen (was auch immer das sein mag) 70 Cent.

Tatsächlich ausrechnen kann Dir das keiner, da ja niemand weiß, wieviel Prospekte Du haben wirst, bleibt es bei einem oder sind es dann 5 Stück?

Ich wurde nur verarscht ! Mit wurde mehr geld versprochen unf habe wenig bekommen um die 20 euro weniger ! Bei der süd west presse !

SoniS230397 
Fragesteller
 17.07.2017, 14:57

Das hilft mir gerade nicht weiter.

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