Darf eine Schule eine Gebühr verlangen ohne Rechnungen auszustellen?

4 Antworten

Ich frage mich wo das Problem liegt. Solang auf einer Quittung steht was gemacht wurde gibt es rechtlich kein Problem. Zudem wird auf dieser Quittung auch der Schulstempel etc sein.

Ich finde es ziemlich krass wie schnell Lehrkräften hier Schwarzarbeir unterstellt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

MaLu1015 
Fragesteller
 15.04.2023, 14:08

Naja, was soll man in so einem Fall denn denken wenn man keine Rechnung erhält und man nicht weiß wo dieses Geld überhaupt hinfließt? Ich finde das unprofessionell und unseriös.

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Hey,

Bis zu Beträgen von 150 Euro reicht eine Quittung, das Finanzamt erkennt dies dann auch als Rechnung an.

Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden. Beide Ausprägungen sind jedoch gleichermaßen Belege, die für ein Unternehmen buchhalterische Bedeutung haben.

https://www.fastbill.com/lexikon/quittung-oder-rechnung

Hüte dich in Zukunft lieber vor solch gewagten Unterstellungen, das kann für DICH böse ausgehen...

Viele Grüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schüler + Community Experte in "Schule"

MaLu1015 
Fragesteller
 15.04.2023, 14:22

Es war eine Frage, habe niemandem etwas direkt unterstellt.

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Kein Problem, eine Quittung kann auch als Rechnung gelten, wenn sie, alle für eine Rechnung notwendigen Angaben enthält.


Kuestenflieger  15.04.2023, 13:59

das kennen viele offenbar gar nicht !

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ich würde auf eine Rechnung bestehen.


Kristall08  15.04.2023, 13:46

Eine Schule kann keine ausstellen. Das kannst du knicken.

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horribiledictu  15.04.2023, 13:53
@Kristall08

dann kriegen sie auch kein Geld. das können die knicken - da geh ich bis zu den obersten Schulbehörden, wenn es sein muss.

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Kristall08  15.04.2023, 13:59
@horribiledictu

Die werden dir genau das sagen, was StRiW geschrieben hat.

Willst du die wirklich mit deinem Mimimi belämmern? Es ist doch egal, ob du eine Rechnung oder eine Quittung bekommst, meine Güte...

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horribiledictu  15.04.2023, 14:13
@Kristall08

nein, ist es nicht, denn Ausgaben für die Schule sind steuerlich absetzbar. außerdem herrscht Rechnungslegungspflicht - wenn die eine Dienstleistung *verkaufen*, dann haben sie auch eine Rechnung dafür zu legen!

ich denke eher,d as da irgend jemand an der Beschaffung der Rechner prozentuell mitschneidet - wenn man en rechner wo anders kauft, kriegt er da natürlich nix, drum verlangt er von den Eltern "Provisionsentgang".

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Kristall08  15.04.2023, 15:19
@horribiledictu

Ich glaube, du hast wenig Einblick in das System. So funktioniert das nicht.

Was hindert dich aber daran, bei der Schule mal freundlich nachzufragen, wofür die das Geld wollen?

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Brain300  15.04.2023, 14:13

Quittung = Rechnung

Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden. Beide Ausprägungen sind jedoch gleichermaßen Belege, die für ein Unternehmen buchhalterische Bedeutung haben.

https://www.fastbill.com/lexikon/quittung-oder-rechnung

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