Schulpflichtig mit 19?

3 Antworten

Normalerweise endet die Schulpflicht am Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist. Wenn Dein 18. Geburtstag irgendwann in diesem Schuljahr war, dann darf sie zumindest verlangen, dass Du bis zum Ende - wann immer das ist - in die Schule kommst. Und da Du ja nächstes Schuljahr weitermachst, ist Deine Schulpflicht erst beendet, wenn Du die Berufsschule endgültig verlässt.

Immer dann, wenn man nach seinem 18. Geburtstag eine Ausbildung oder einen anderen Bildungsgang absolviert, ist man schulpflichtig. Auch dann, wenn man zwischendurch irgendetwas anderes gemacht haben sollte.

Gruß Matti

https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p43

und so weiter und so fort (Ausbildungs- und Prüfungsordnung und dergleichen nachgeordnete Rechtsverordnungen)


Nein, du bist nicht mehr schulpflichtig. Wenn du jedoch für das Abitur die Prima wiederholen musst, kann die Schule verlangen, dass du weiter den Unterricht besuchst und dich anderenfalls eventuell nicht zu den Abschlussprüfungen zulassen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Messkreisfehler  17.05.2024, 18:30

Das ist, ohne das Bundesland zu kennen, im dümmsten Fall schlichtweg falsch!

Rotfuchs716  17.05.2024, 22:23
@Messkreisfehler

PS: ausgehend von der Antwort von Ldanne bezüglich der Lage in NRW war meine Antwort hier in dem gegebenen Fall richtig da sich der Fragesteller scheinbar derzeit nicht in einem Ausbildungsverhältnis befindet und insofern nach Vollendung der 18. Lebensjahres freiwillig die Berufsschule besucht. Wenn er in einem betrieblichem Ausbildungsverhâltnis wâre dann wär die Lage anders zu beurteilen. Hinsichtlich des Fachabiturs und der Zulassung dazu bleibe ich bei meiner Auffassung, dass die Schule (nicht die landesrechtlichen Vorschriften) hier die Teilnahme am Unterricht verlangen kann.