Es gibt dazu keine einheitliche Rechtsprechung. In einem Fall wurde das Verhalten der Schule als vertretbar eingestuft und der Kläger (Eltern des Schülers) haben den Prozess verloren. Das lag aber vor allem an ihrer Begründung. Mit dieser ging der Richter nicht mit. Hätten die Eltern anders argumentiert, hätten sie den Fall vielleicht gewonnen.
Du argumentierst hier ähnlich unsinnig. Würde ein Anwalt Euch auf diese Weise vor Gericht vertreten, wären die Erfolgsaussichten ebenfalls gleich nur.
Im Allgemeinen gilt, die Handynutzung darf auf dem Schulgelände untersagt und ein Verstoß dagegen kann geahndet werden. Aber die Ordnungsmaßnahme muss verhältnismäßig sein. Da die Handynutzung außerhalb von Schulen nicht verboten ist, darf die Schule dies auch nicht verhindern. Das tut sie aber, wenn sie das Gerät über die reine Schulzeit hinaus einbehält. Und wie Du richtig sagst, wird die Geräte heute so vielseitig genutzt - Beispiel: Schülerticket -. dass der Bewältigung des Alltag dadurch eingeschränkt sein kann. Das muss dann aber auch tatsächlich so sein. Mit “könnte“ überzeugt man keinen Richter. Der Schaden, der durch die Wegnahme entstanden ist, muss real sein.
Wie sich die Übergabe des Handys genau angespielt hat, kann ich nicht beurteilen, aber die Herausgabe kann nur gefordert und das Handy nicht einfach weggenommen werden. Zwischen Herausgabe und Wegnahme besteht ein rechtlicher Unterschied. Ich rate immer dazu, dass Handy nicht freiwillig herauszugeben, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Die Androhung einer Strafe bei Weigerung, ist eben keine freiwillige Herausgabe mehr.
Nun ist die Frage, wie reagieren Deine Eltern darauf? Gehen sie brav in die Schule und lassen sich das Handy geben, dann bleibt alles beim Alten. Die Schule wird beim nächsten Mal wieder so vorgehen.
Gegen ein solches übergriffiges Verhalten der Schule wehrt man sich üblicherweise, aber richtig.
Gruß Matti