Fristsetzung in Kündigung korrekt?
Ich will meinen nebenjob kündigen, weil der AG mich nicht bezahlt. Es fehlt noch der Monat Juni komplett und vom Vormonat 2 Tage, vom juli 2 Tage.
Ich befinde mich in der Probezeit. Das Arbeitsverhältnis besteht erst seit Mai.
Ich habe nun eine Kündigung mal entworfen.
Ich würde nun zum 25.7 kündigen, sicher ist sicher, da müsste er sie spätestens haben.
Aber welche zahlungsfrist setze ich? Also für die vergangenen Monate würde ich auch den 25.7 nehmen. Aber für den Monat juli, der ja noch nicht rum ist, auch den 25.7 oder ab da nochmal 2 Wochen berechnet ,sodass ich im August lande? Danke und viele Grüße judith
3 Antworten
Du kannst nur faellige Betraege annmahnen, also wahrscheinlich das Junigehalt (falls ueberhaupt schon faellig) und den Rest vom Mai. Da wuerde ich hoechstens eine Frist von einer Woche setzen.
Die 2 Tage vom Juli werden hingegen erst mit Faelligkeit des Juligehalts faellig, wann immer das auch sein mag. Das kannst du vorher auch nicht anmahnen.
Zum spaetesten Kuendigungszugang kann ich nichts sagen, weil ich deine Kuendigungsfrist nicht kenne. Die kann durchaus von der gesetzlichen abweichen.
Die Kündigung zum 25.07 sollte der AG spätestens am 10.07 in den Händen halten.
Für eine Mahnung zum Ausgleich der Offenstände ist ein separates Schreiben aufzusetzen mit einer Frist von einer Woche. Dieses sollte schnellstmöglich übermittelt werden.
Ich hab es jetz in ein Schreiben gemacht, hab extra eine Vorlage gefunden, wo es in einem Schreiben formuliert ist. Schlimm?
Okay, dann änder ich die Frist ab
Du kannst nicht mit einer Bedingung kündigen.
Setze deine Frist von einer Woche zur Begleichung der lohnrückstände und teile mit, dass du andernfalls kündigen wirst.