Fristsetzung in Kündigung korrekt?

3 Antworten

Du kannst nur faellige Betraege annmahnen, also wahrscheinlich das Junigehalt (falls ueberhaupt schon faellig) und den Rest vom Mai. Da wuerde ich hoechstens eine Frist von einer Woche setzen.

Die 2 Tage vom Juli werden hingegen erst mit Faelligkeit des Juligehalts faellig, wann immer das auch sein mag. Das kannst du vorher auch nicht anmahnen.

Zum spaetesten Kuendigungszugang kann ich nichts sagen, weil ich deine Kuendigungsfrist nicht kenne. Die kann durchaus von der gesetzlichen abweichen.

Die Kündigung zum 25.07 sollte der AG spätestens am 10.07 in den Händen halten.

Für eine Mahnung zum Ausgleich der Offenstände ist ein separates Schreiben aufzusetzen mit einer Frist von einer Woche. Dieses sollte schnellstmöglich übermittelt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Mamaa12345 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 10:11

Ich hab es jetz in ein Schreiben gemacht, hab extra eine Vorlage gefunden, wo es in einem Schreiben formuliert ist. Schlimm?

Okay, dann änder ich die Frist ab

Du kannst nicht mit einer Bedingung kündigen.

Setze deine Frist von einer Woche zur Begleichung der lohnrückstände und teile mit, dass du andernfalls kündigen wirst.