Wann muss ich spätestens meine Kündigung abgeben?

3 Antworten

Der späteste Termin ist der 3. März. Die Frist von vier Wochen fängt am 4. März an zu laufen und der 31. März ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Kann ich die Kündigung heute abgeben zum 31.03.22 oder wann am besten?

Du kannst sie heute schon abgeben. Die vier Wochen ist die Mindestfrist. Ein paar Tage früher spielt nur eine Rolle, wenn es sich um eine Kündigung in der Probezeit handeln würde, die zu jedem beliebigen Termin ausgesprochen werden kann (was hier ja nicht der Fall ist).

Was ist für Dich besser? Es spielt keine Rolle ob heute, morgen oder nächste Woche, solange die Kündigung nachweisbar spätestens am 3. März beim AG eingegangen ist.

Gibst Du sie selbst ab, lass Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Schickst Du sie mit der Post, beachte die Postlaufzeiten und bitte nur mit Einwurfeinschreiben auf keinen Fall Einschreiben mit Rückschein.

Solltest Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden haben, kannst Du auch gleich den Freizeitausgleich beantragen und verlange ein qualifiziertes Zeugnis.

Wenn Du sie früher abgibst, ist es kein Problem, schlimmer wäre es wenn es verspätet wäre. Aus dem Grund kannst Du die Kündigung heute schon abgegeben, aber auch bitte den Empfang quittieren lassen...

Normalerweise werden Kündigungen per Einschreiben (mit Rückschein) verschickt...


Migodi 
Fragesteller
 24.02.2022, 08:10

Was wäre denn überhaupt verspätet das beantwortet meine Frage nicht . Wann sollte ich sie den spätestens bzw wann am besten abgeben

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schwarzwaldkarl  24.02.2022, 08:13
@Migodi

Du kannst sie heute abgeben und an Deiner Stelle spätestens am 28.02.

Wenn die Kündigung am 3. März ankommt, wäre es genau in der 4-Wochen-Frist...

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Hexle2  24.02.2022, 08:28
Normalerweise werden Kündigungen per Einschreiben (mit Rückschein) verschickt..

Das würde ich auf keinen Fall machen.

Wenn Kündigungen mit der Post geschickt werden, nur per Einwurfeinschreiben.

Das gilt als zugestellt, sobald es im Briefkasten des AG ist. Beim Einschreiben mit Rückschein besteht die Gefahr, dass das Einschreiben nicht angenommen wird und es niemand innerhalb der Frist von der Poststelle abholt. Dann gilt der Brief/die Kündigung als nicht fristgerecht zugestellt.

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Kannst du gleich abgeben. Die vier Wochen sind das minimum. Gib die Kündigung beweisbar ab. Entweder quittieren lassen (das machen aber nicht alle) oder mit einem Zeugen