Wann komme ich aus meiner Wohnung?
Hallo zusammen,
mein Mietvertrag läuft seit dem 15.03.23. Es ist eine Mindestmietdauer von einem Jahr festgelegt, mit der Formulierung: "Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 15.03.24 zulässig." Heißt das, dass ich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung am 15.03.24 abgeben kann. Oder kann ich ab dann erst kündigen, sodass ich die Wohnung erst 3 Monate später (15.6.) abgeben kann?
Danke schonmal für eure Antworten!
5 Antworten
Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.
In der Klausel steht "zum", nicht "nach oder ab".
Du kannst jetzt, wenn Du dich beeilst zum 31.03.2024 kündigen.
Da du die früheste Kündigungsfrist bereits verpasst hast, kannst du erst zum 31.03.2024 kündigen. Das setzt aber voraus, dass die Kündigung unverzüglich erfolgt und bis spätestens 4.1.24 beim Vermieter eingegangen sein muss. Noch besser wäre es noch im Dezember zuzustellen, falls möglich.
Du kannst sie am 15.03. abgeben, weil Du dann ja ein Jahr lang Miete gezahlt hast, also ein Jahr lang Mieter warst. Also kannst Du Dich jetzt schon kümmern, dass die Wohnung gekündigt wird fristgerecht zu diesem Datum.
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 15.03.24 zulässig
Also15.03.24
Natürlich nur wenn rechtzeitig gekündigt wird
3 Monate gesetzliche Kündigungsfrist?
Januar
Februar
halber März
aber nicht mehr halber Dezember.
Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Das bedeutet, wenn du jetzt kündigst, kannst du die Kündigung zum 31.03.24 aussprechen.
... was jetzt schon gar nicht mehr möglich ist...