Wenn Du die Wohnung bekommst darfst Du im Januar dort einziehen.

Das Du die jetzige Wohnung erst zum 31. März kündigen kannst hat nichts damit zu tun. Du mußt dann halt nur für 2 Wohnungen 3 Monate lang Miete zahlen.

Wenn der neue Vermieter eine Schufaauskunft verlangt, Du die aber nicht bezahlen willst wird das wohl nichts.

...zur Antwort

Bist Du sicher das dein Verbrauch 2023 nur 0,75 m³ und 2022 nur 0,46 m³ waren?

Das sind ja nicht mal 1.000 Liter, 2022 nicht mal 500 Liter.

...zur Antwort

Einzige Aufgaben als Mieter ist dem Makler + Interessenten die Tür zu öffnen und sie in die Wohnung lassen. Alles andere ist Sache des Maklers. Das der die Wohnung nicht kennt muß dich nicht interessieren.

...zur Antwort
Welche Möglichkeiten haben wir, aus einem Mietvertrag auszusteigen, wenn wir vor der Schlüsselübergabe Feuchtigkeit entdeckt haben?

Mein Mann und ich haben eine Wohnung besichtigt, die wir gemeinsam mit unseren zwei kleinen Kindern beziehen wollten. Die Wohnung machte einen sehr guten Eindruck, und wir haben uns alles genau angesehen, um sicherzugehen, dass keine Mängel vorhanden sind. Nach dieser gründlichen Besichtigung waren wir zufrieden und haben uns schließlich für die Wohnung entschieden.

Vor einigen Tagen ließ uns die Maklerin erneut in die Wohnung, damit wir Maße für die Einrichtung nehmen konnten. Bei diesem Termin fielen uns plötzlich feuchte Stellen an den Wänden auf, die bei der ersten Besichtigung definitiv noch nicht vorhanden waren. Da es in den zwei Wochen zwischen Besichtigung und Maße nehmen überwiegend geregnet hat, gehen wir davon aus, dass diese Schäden in dieser Zeit entstanden sind.

Die Maklerin behauptet nun, sie hätte uns bei der ersten Besichtigung über mögliche Feuchtigkeit informiert, aber das ist nicht der Fall. Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass es ihre Aussage gegen unsere ist. Der Mietvertrag, den wir bereits unterschrieben haben, verpflichtet uns dazu, mindestens ein Jahr in der Wohnung zu bleiben.

Wichtig zu erwähnen ist, dass wir die Wohnung noch nicht bezogen haben und auch die Schlüsselübergabe bisher nicht stattgefunden hat. Wir sind nun in Sorge und fragen uns, ob es einen rechtlichen Ausweg aus dieser Situation gibt. Wir möchten mit unseren kleinen Kindern keinesfalls in eine Wohnung mit feuchten Wänden ziehen und sind uns unsicher, welche Schritte wir unternehmen können, um den Mietvertrag möglicherweise anzufechten oder eine Lösung zu finden, ohne gebunden zu sein.

Danke im Voraus für eure Antworten!

...zum Beitrag

Könnt ihr arglistige Täuschung nachweisen?

Wenn nicht wird es schwer bis unmöglich so einfach aus dem Vertrag zu kommen.

Dann hilft nur die Übergabe abwarten, Mängel genau dokumentieren und die Behebung fordern.

Ihr könnt aber auch gleich, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, sofort fristgerecht kündigen.

Hab ihr denn eine andere Wohnung in die ihr sofort einziehen könntet?

...zur Antwort

Ein Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

Er kann den Vertrag, wenn er ohne Kündigungsverzicht und ohne Befristung ist, jetzt zum 31.01.2025 ordentlich kündigen.

Oder versuchen sich dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

...zur Antwort

Dann ist die EU-Rente unbefristet. Wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht wird bzw. einige Monate davor bekommt man dann den Antrag für die Altersrente.

...zur Antwort

Du kannst ja nochmal nachhaken.

Wichtig ist ja das Du das gemeldet hast.

Der Austausch kann schon einige Zeit dauern.

Ich hatte letztes Jahr in meinem Mietobjekt auch einen defekten HKV. Der Austausch, Defekt im Februar bemerkt und gemeldet, ist erst im Juni erfolgt.

...zur Antwort

Die Mutter stellt euch eine Wohnungsgeberbsteätigung aus. Damit und dem Perso könnt ihr euch beim zuständigen EMA anmelden.

Die Aufteilung des Hauses ist völlig irrelevant.

...zur Antwort

Vielleicht wird der Vertrag ja per Post zugeschickt. Das kann schon mal einige Tage dauern.

Gestern gesagt das er den Vertrag am nächsten Tag verschickt. Also heute.

...zur Antwort

Bist Du sicher das die vertrocknet und nicht eher ersoffen sind?

Buntnesseln vertragen etwas Trockenheit besser als zuviel Wasser.

Ich hab meine, draußen in Kübeln, dieses Jahr erst 2 oder 3 mal gegossen. Den Rest hat der Regen erledigt.

...zur Antwort

Schraub ihn wieder an. Wenn das nochmal vorkommt melde das dem Vermieter.

Entweder ist die Batterie alle bzw. kurz davor oder das Teil hat eine Macke.

...zur Antwort

Alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird zählt im Mietrecht zu den sog. Kleintieren.

Da muß der Vermieter weder informiert noch gefragt werden.

Vorausgesetzt man macht aus der Wohnung keinen Minizoo oder ein Ozeaneum ;-)

...zur Antwort

Wenn deine Mutter bei dir wohnt muß sie sich anmelden.

Die dafür nötige Wohnungsgeberbestätigung kannst/mußt Du ihr ausstellen.

Was das für steuerliche Gründe sein sollen erschließt sich mir nicht. Vermutlich erzählt der Vermieter dir nur einen vom Pferd.

...zur Antwort

Die Teile an den Heizkörpern zählen keinen Gasverbrauch, sondern fiktive Einheiten.

Mit dem was da angezeigt wird kannst bestenfalls deine Einheiten berechnen, aber keine Kosten.

Für die Abrechnung 2023 hat der Vermieter noch bis 31.12.2024 Zeit, wenn kalenderjährig abgerechnet wird.

...zur Antwort

Wenn die Reihenhäuser eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) sind und das RH bei Anmietung dieses Mieters noch nicht so war stimmt das.

...zur Antwort

Ja das ist korrekt so.

01.05.2022 - 30.04.2023 ist der 12monate Abrechnungszeitraum des Hauses.

Euer Nutzungs-/Mietzeitraum der 01.07.2022 - 30.04.2023

Für den Zeitraum müßt ihr anteilig die Kosten tragen die im Abrechnungszeitraum angefallen sind.

Ob die Abrechnung zu eurer Wohnung gehört könnt ihr doch prüfen. Anhand der Wohnfläche oder/und der Zählernummern.

EG oder UG ist doch dasselbe.

...zur Antwort

Laut BGB § 560 Absatz 4 kannst Du selbst festlegen wie hoch deine Vorauszahlungen sein sollen.

"Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

...zur Antwort

Mir gefällt der Name. Kurz und knackig.

Wenn was ausgefressen hat könnt ihre sie ja Madame Tessa rufen;-)

Meine Mutter hat uns Kinder auch immer mit allen 3 Vornamen gerufen wenn die "Kacke am Dampfen" war;-)

...zur Antwort

Was eine kWh Gas kostet findest Du in der Gasrechnung des Vermieters. Die muß er dir zeigen wenn Du es verlangst.

Der Preis pro Einheit in der Heizkostenabrechnung ist nicht der Preis pro kWh Gas. Sondern der Preis der anhand der Gesamtkosten der Heizungsanlage, dem Gesamtverbrauch und der Gesamtwohnfläche ermittelt wurde.

...zur Antwort

Das ist schon richtig so.

Stromnetz ist sicher der Netzbetreiber in deiner Region. Dem gehört das Stromnetz und alle Zähler.

Dein Anbieter ist Kunde bei Stromnetz und kauft von dem den Strom und verkauft ihn an dich.

Der Netzbetreiber berechnet dem Anbieter den verbrauchten Strom. Dazu ist es nötig das ihm die Kunden des Anbieters die Zählerstände mitteilen.

...zur Antwort