ordentliche Kündigung wohnung?

3 Antworten

Aber klar. Wenn du z.B. eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende hast, kannst du auch vier Monate vorher kündigen.

Wenn irgendwas zwölf Monate Mindestlaufzeit hat, kannst du auch zu Beginn dieser zwölf Monate kündigen, damit du den Termin nicht versäumst.

Beispiel: Du wohnst 7 Jahre in deiner Mietwohnung, der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, dann darfst du sofort oder nach 1- 2 Monaten mit der ordentlichen Mieterkündigung ohne Grund kündigen und somit vor Kündigungsende der Vermieterkündigung die Wohnung zurück geben.

Natuerlich! Es geht ja auch gar nicht anders, weil die Kuendigungsfrist erst durch den Zugang des Kuendigungsschreibens ausgeloest wird. Vorher gibt es ja noch gar keine Kuendigungsfrist.

Vermutlich willst du aber etwas anderes wissen. Ich weiss nur nicht was.