Schneller aus dem Mietvertrag raus?
Hallo zusammen.
Ich hätte da mal eine Frage. Meine Vermieterin möchte ihre Wohnung verkaufen. Bei uns ist es richtig schwer eine passende Wohnung zu finden. Alles entweder viel zu teuer oder sehr schnell vergriffen. Ich hab jetzt aber Glück gehabt und eine schöne Wohnung gefunden. Die Wohnung ist aber zu sofort verfügbar. Kann ich meine Wohnung schneller kündigen als diese 3 Monate Frist? Oder muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Ich habe gedacht wegen dem Verkauf ( ist noch nicht verkauft ) könnte ich eventuell schneller kündigen, damit nicht Unmengen Kosten auf mich zukommen. Weil wenn ich die neue Wohnung nicht nehme und die Wohnung dann für Eigenbedarf verkauft wird muss ich nach drei Monaten raus und ich habe Angst das ich nichts finde. Wie gesagt es ist richtig schwierig.
Danke im Vorraus für eure Antworten.
4 Antworten
Alo erstmal: Kauf bricht nicht Miete, das heisst durch den Verkauf bekommst Du erstmal nur einen neuen "Vermieter" Der Eigenbedarf wird kaum nachweisbar sein, denn irgendwo wird der Käufer ja jetzt wohnen, also "benötigt" er die Wohnung nicht.
Je nachdem wie lange Du dort wohnst ist im Übrigen die Kündigungsfrist auch länger.
Wenn Du vorzeitig raus willst, dann geht das nur mit einem Aufhebungsvertrag. Das dürfte auch dem jetzigen Vermieter Recht sein, denn leere Immobilien lassen sich meist besser verkaufen.
Rechtlich bist du an den Mietvertrag genauso gebunden wie der Vermieter.
Aber man kann sich ja einigen auf eine vorzeitige Auflösung. Wenn beide Parteien zustimmen ist alles möglich.
Und wer eine Wohnung verkauft der dürfte es als Vorteil segen wenn die Wohnung frei ist.
Der Käufer kann übrigens keineswegs kündigen, er tritt automatisch in den Mietvertrag ein .. und für eigenbedsrfskündigung gibt es viele Hürden.
Sprich mit deiner Vermieterin. Vielleicht kommt es ihr sogar sehr gelegen, wenn du eher ausziehst. Eine freie Wohnung lässt sich meist besser verkaufen, als eine vermietete. Wäre dann eine Win Win Situation.
warum ausziehen, dein Mietvertrag bleibt trotz Verkauf vollumfänglich erhalten. der neue Eigentümer könnte auf Eigenbedarf kündigen. bis es soweit ist kann dauern.
die Fristen ändern sich dadurch nicht
der alte Eigentümer könnte darauf eingehen, viell. kann er dadurch einen höheren Verkaufspreis erzielen