AU-Bescheinigung für die Krankenkasse nicht relevant?

2 Antworten

Fraglich, was der Arzt übermittelte. Normalerweise müssen Papier AU zur KH durch den AN eingereicht werden. Da dies auch früher nicht flächendeckend geschah, wurde das Prozedere auch geändert. Besonders bei kurzen Erkrankungen hat auch früher nicht immer die KH bei Fehlen interveniert.

Wo das Problem des Übermittlens besteht, bleibt trotzdem im Verborgenen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Ich würde mal bei der KK nachfragen, ob es Konsequenzen hätte.

Normalerweise sollte diese Übermittlung vom Arzt zur KK für funktionieren.