AU-Bescheinigung für die Krankenkasse nicht relevant?
Ist es für den Fall, dass die AU nicht elektronisch übermittelt werden kann, unkritisch, wenn man die Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse nicht dorthin sendet? Konkret ging/geht es um eine einmalige fünftägige Krankschreibung, der auch keine weitere AU-Bescheinigung mehr folgte.
2 Antworten
Fraglich, was der Arzt übermittelte. Normalerweise müssen Papier AU zur KH durch den AN eingereicht werden. Da dies auch früher nicht flächendeckend geschah, wurde das Prozedere auch geändert. Besonders bei kurzen Erkrankungen hat auch früher nicht immer die KH bei Fehlen interveniert.
Wo das Problem des Übermittlens besteht, bleibt trotzdem im Verborgenen.
Ich würde mal bei der KK nachfragen, ob es Konsequenzen hätte.
Normalerweise sollte diese Übermittlung vom Arzt zur KK für funktionieren.