Elektronische Krankschreibung Pflicht für Arbeitgeber?
Guten Tag alle zusammen,
folgender Fall: Meine Frau war einen Tag im November und einen Tag im Dezember krankgemeldet. Sie hat morgens dem Arbeitgeber bescheid gegeben und war beim Arzt, welcher die AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt hat. Jetzt auf der Gehaltsabrechnung haben wir festgestellt, dass für den einen Tag einfach 8 Stunden Arbeitszeit gestrichen wurden und für den anderen Tag ein Urlaubstag entfernt wurde.
Nun wird Ihr auf Rückfrage gesagt, sie müsse in Zukunft erst einmal direkt dem Chef bescheid geben bei Krankheit (vorher hat auch die Vorgesetzte ausgereicht), dann müsse sie am 1. Tag eine Kopie der AU per Mail oder Post dort hin senden und zusätzlich eine Mail, in der sie bestätigt, dass sie beim Arzt war um den elektronischen Prozess zu starten.
Zudem wird ihr gesagt, dass der Novemebr abgeschlossen ist und man das nicht mehr ändern könne.
jetzt meine Fragen:
Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die elektronische AU von sich aus abzurufen? Zumal in dem Fall ja auch von meiner Frau über die Krankmeldung informiert wurde.
Zudem ist es deren Verschulden, dass Sie die Krankmeldung nicht digital abgerufen haben und deshalb kann der Arbeitgeber doch nicht einfach sagen, man könne das jetzt nicht mehr ändern und die Stunden sind nun einfach gestrichen, oder nicht?
Wenn noch jemand ausführlichere Infos zur Vorgehensweise hat, dann bitte her damit.
Vielen Dank vorab für die Antworten.
3 Antworten
Dieser AG ist wohl nicht auf dem neuesten Stand
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird das problemlos für Deine Frau regeln, die Kosten übernimmt die Rechtschutzversicherung, falls Arbeitsrechtsschutz dazu gehört. Die habt ihr doch sicher (bei so einem Arbeitgeber scheint das bitter nötig zu sein).
Ganz ehrlich ich wäre am nächsten Tag bei meinem Gewerkschaftsvertreter gestanden und hätte mich kompetent beraten lassen.
Zur Not muss das Arbeitsgericht darüber entscheiden.
Es kann nicht sein das es nicht mehr korrigiert werden kann weil es schon im November war.
Es kann auch nicht sein das ohne Nachfrage einfach nicht bezahlt wird.
Das mit der Elektronischen Krankschreibung ist jetzt fast schon ein Jahr lang so.