Erfährt der Arbeitgeber von der Krankenkasse das ich "krank" bin?
Hallo Zusammen,
Ich habe mir eine krankmeldung für meine Führerscheinprüfung geholt. Ich gehe jedoch arbeiten.
Die Praxis schickt die AU an die Krankenkasse. Erfährt mein Arbeitgeber über diese Krankmeldung?
8 Antworten
ich kann es dir nicht 100% sagen, aber ich glaube schon, denn dein arbeitgeber zahlt monatlich für deine versicherung. wenn du krank bist, muss er die versicherung nicht zahlen, da du nicht auf der arbeit warst und es über deine private versicherung läuft ( abgesehen arbeitsunfall )
Lese noch einmal nach, was der Arbeitgeber zahlt, wann und warum...und dann versuche mal deine Antwort daraufhin zu formulieren...so ist sie nämlich Unsinn!
ich weiß nicht genau wie das funktioniert, hatte einen arbeitsunfall und war 2 monate im krankenhaus. der AG meinte er bekommt den versicherungsbeitrag den er zahlen muss zurück. wieso auch immer
1 Tag ... 2 Monate....finde den Unterschied...Du solltest dich wirklich mal informieren...sonst guckst du irgend wann einmal ganz entsetzt aus der Wäsche. Bildung ist eine Holschuld, keine Bringeschuld und das wissen über Krankenversicherungen ist definitiv Allgemeinwissen.
Ist zwar schon 2 jahre her,aber mittlerweile weißt du sicher ,das dein AG eventuell bescheid wusste----wenn er nämlich einen Zusatzversicherung bei der KK hat(weiß grad nicht genau,die die heißt) bekommt er nämlich für jeden ttag den du fehslt,ab dem 1.Tag,prozentual(je nachdem welchen Vertrag Chef und KK haben zwischen 40 und 100%,wir haben zb 80) die Lohnkosten für dich erstattet....und wenn du bei der KK den Krankenschein abgegeben hast ,wird das automatisch an den AG gezahlt
Hast du Prüfungsangst?
Wenn ja, ist eine Krankmeldung auch nicht die richtige Lösung!
Finde es nicht gut, so zweigleisig zu fahren. Jedoch wird die Krankenkasse deinen AG nicht über deine AU unterrichten, dazu bist du als AN verpflichtet.
Gruß
Du weisst schon, das du verpflichtet bist, dich beim Arbeitgeber selbst krank zu melden.
GAAANZ blöde Idee.
Wenn so was raus kommt ist das ein Kündigungsgrund.
Für solche Späße wie Führerscheinprüfungen hat man sich einen Urlaubstag oder Zeitausgleich zu nehmen.
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Ich habe mir eine krankmeldung für meine Führerscheinprüfung geholt. Ich gehe jedoch arbeiten. !!!!!
Du hast es nicht verstanden. Madam wäre vermutlich durch die Prüfung gefallen...also holt sie sich ne Krankschreibung, damit sie die Prüfung nicht bezahlen muss und verbringt den Tag auf der Arbeit. WO sollte da ein Kündigungsgrund bestehen?
Einzig der Arzt gehört richtig bestraft...der schreibt nämlich Gefälligkeits-Atteste.
Versicherungsbetrug
Zwar kann eine vorgetäuschte Erkrankung ein Kündigungsgrund sein, die muss aber erst einmal vom Arbeitgeber bewiesen werden!
Im Übrigen liegt hier aber doch überhaupt kein Versicherungsbetrug vor!!
Offenbar heute nicht mehr ! = blöde Idee !
Dummheit wird sogar gefördert durch manche Gerichte !
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Was ist denn das für eine sinnfreie Antwort?
Welche private Versicherung bitte schön??
AN / und AG bezahlen jeweils prozentual ( 50/50 ) vom Bruttogehalt den Sozialversicherungsanteil an die KK.