Krankmeldung?

4 Antworten

Beide haben recht.

Es ist korrekt, dass ab dem 1. Jan. 2023 zwar die eAU verpflichtend ist, aber anfangs es viele Praxen nicht hinbekommen haben. Jetzt dürfte das nicht mehr das Problem sein, aber es kann aufgrund von Verbindungsausfällen immer mal vorkommen, dass man auf die Offline-Methode zwangsweise ausweichen muss und somit das Papier wieder ins Spiel kommt.

Aber als Arbeitnehmer sollte man es jetzt entspannt betrachten. Ich würde sagen, dass es doch am wichtigsten ist, dem Arbeitgeber am Tag der Erkrankung Bescheid zu geben (E-Mail, Telefon, was halt ausgemacht wurde). Alles andere nimmt dann seinen Lauf. Wenn die eAU nicht beim Arbeitgeber ankommt, dann ist das doch kein Beinbruch, weil der Erkrankte seine Ausfertigung hat und diese zur Not mit den geschwärzten Daten, die auch sonst die Arbeitgeber nicht zu Gesicht bekommt, diese als Nachweis vorzeigen kann.

Das wichtigste ist doch, das der Arbeitgeber über den Personalausfall Bescheid weiß und alles andere liegt seit 1.1.23 nicht mehr in der Hand des Arbeitnehmers.

Das kann je nach Arbeitgeber unterschiedlich geregelt sein.

Schau mal, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht. Bei mir ist es so, dass die Krankmeldung spätestens am dritten Werktag dem Arbeitgeber vorliegen muss.

Seit dem 1. Januar 2023 ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige "gelbe Schein" für die Krankmeldung digital. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Die Regelung besteht seit über einem Jahr. Lebt ihr alle in der Steinzeit und informiert euch über nichts?

Backkuenstlerin  13.02.2024, 23:32

Soweit die Theorie, aber das funktioniert in der Praxis (im doppelten Wortsinn) nur eingeschränkt.

Viele Ärzte stellen immer noch ganz normale Krankenscheine aus Papier aus. Ich nehme mal an, dass das technische Gründe hat.

Ich arbeite im Büro und nehme auch die Krankenscheine der Mitarbeiter entgegen, Da kommen noch so einige ganz normale Krankenscheine bei mir an.

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LarkusManz1  13.02.2024, 23:40
@Backkuenstlerin

Ist doch nicht das Problem des Arbeitnehmers... Soll er jedesmal 85 Cent Portokosten bezahlen und dann noch eine Abmahnung riskieren, weil das Attest auf dem Postweg verloren gegangen ist oder spätestens am 4. Tag dem Arbeitgeber nicht zugegangen ist? Ich vermute, dass nicht technische Einschränkungen der Grund sind, sondern wie in diesem Fall die pure Unwissenheit.

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