Wann muss ich meinem Arbeitgeber die AU vorlegen?
Hallo! Bei uns ist es so, dass am 1.Tag die AU immer vorliegen soll - bei allen.
jetzt ist es aber so, dass die eAU manchmal zu spät bei denen angezeigt wird. Daher verlangen sie, dass trotz der Krankmeldung am Morgen noch am selben Tag ein Bild der Ausfertigung der AU an sie gesendet wird (per EMail). Nun habe ich gestern erst spät am Abend meine AU senden können, da die Mail einfach nicht durchgekommen ist und nun verlangt der AG, dass ich meine heutige direkt nach dem Arztbesuch sende. Ist sowas überhaupt zulässig??
Ist hier jemand, der mir das mit rechtsquellen erläutern kann?
4 Antworten
Du meldest dich krank, die eAU hat dein AG sich selbst zu holen, gibt es hier Verzögerungen muss er das mit der Stelle klären bei der er es abruft, du hast damit nichts mehr zu tun und bist nicht in der Pflicht irgendwas vorzulegen.
Soweit ich weiß entscheidet der Arbeitgeber ab wann er das möchte.
Wenn es am ersten Tag ist dann ist es eben am ersten Tag.
Wenn die AU am ersten Tag vorliegen MUSS, da ist das Datum mit gemeint wann die Krank Meldung startet. Durch die neue eAU ist der AG verpflichtet es selbst zu aktualisieren und sich diese im. System zu holen. Du kannst lediglich anrufen und sagen du warst gerade beim Arzt und bist bis .... Krank geschrieben. Die AU liegt im System aber auch da kann es zu Verzögerungen kommen
Du hast die AU am selben Tag gemeldet. Ist alles in Ordnung. Da kann dein AG sagen, was er will.
"Ich bin Ihrer Aufforderung, die AU am ersten Tag der Krankmeldung zu versenden nachgekommen."
So in etwa.
Danke! Wie würdest du es an meinen AG als Antwort formulieren?