Klar kannst du das.
Eis mit Null Geschmack.
Ansonsten das Orangeneis.
Ist vielleicht 15 - 35€ wert. Vielleicht auch weniger.
Mit deinem Berater reden. Anscheinend gibt es keine Stellen, die deinen Wünschen entsprechen. So hat dein Berater weiter gedacht und den Bogen etwas weiter gespannt. In der Hoffnung das du etwas über den Tellerrand hinausschaust und dennoch was finden wirst, was dir gefallen würde.
Dezember
Und wie willst du sonst mit deinem Partner reden? Nonverbal? Per Augenkontakt?
Personen, die Käse futtern.
Fleißig gute Antworten schreiben.
Oder
fleißig (dumme) Fragen stellen
Klar kannst du dafür 120€ verlangen. Du kannst auch mehr bekommen. Du musst nur jemanden finden, der bereit ist, diesen Preis zu bezahlen.
250g Butter mit 250g Puderzucker cremig schlagen
schaue mal hier:
https://www.gutefrage.net/frage/welche-rechte-haben-arbeitnehmer-im-deutschen-arbeitsalltag#answer-604466051
Was ist erlaubt?
Mindestalter zum Arbeiten
- Unter 13 Jahren: Keine Beschäftigung erlaubt (außer z. B. Zeitung austragen mit Sondergenehmigung)
- 13–14 Jahre: Leichte Arbeiten mit Einwilligung der Eltern (z. B. Nachhilfe, Babysitten, Zeitung austragen)
- 15–17 Jahre: Schülerjobs erlaubt – aber mit Einschränkungen
Arbeitszeiten
Für unter 18-Jährige:
- Max. 8 Stunden pro Tag
- Max. 40 Stunden pro Woche
- Nur zwischen 6 und 20 Uhr
- Ausnahmen: z. B. Gastronomie bis 22 Uhr (ab 16), Bäckerei ab 5 Uhr (ab 17)
- Keine Arbeit an Wochenenden & Feiertagen
- Ausnahmen bei bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gastronomie)
Ferienjob-Regelung
- Max. 4 Wochen (20 Arbeitstage) im Kalenderjahr
- Nur während der Schulferien
Gesundheit & Sicherheit
- Keine gefährlichen, körperlich schweren oder gesundheitsschädlichen Arbeiten
- Kein Umgang mit gefährlichen Maschinen oder Chemikalien
- Arbeitgeber muss Unfallversicherung sicherstellen
Bezahlung
- Kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn unter 18 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Bezahlung ist Verhandlungssache, aber üblich sind 5–10 €/h (je nach Job & Alter)
Schülerpraktikum (Schulpflichtpraktikum)
- Kein Arbeitsverhältnis = kein Lohn (oft unbezahlt)
- Klare Lernziele und Betreuung durch einen Ansprechpartner im Betrieb
- Arbeitsschutz gilt ebenfalls
Wichtige Rechte
- Pausenregelung:
- Ab 4,5 Std.: 30 Min. Pause
- Ab 6 Std.: 60 Min. Pause
- Kündigung jederzeit möglich (bei Schülerjobs)
- Unfallversicherung durch Betrieb oder Schule (je nach Art des Praktikums)
Nicht erlaubt:
Arbeiten in Bars, Diskos, auf dem Bau, mit Alkohol, mit gefährlichen Stoffen
Die Erdanziehung.
Auf dem Schulhof
Staat und Religion sind nicht umsonst getrennt. Es gibt nur eine Gesetzgebung. Fertig.
Kann er einen Stein erschaffen, der so schwer ist, dass er ihn nicht selbst heben kann?
Is mir Wurscht
Und was steht an den Linsen?
Das kann dir der Datenschutzbeauftragte sagen. Es kommt ganz auf die abzufragenden Daten an.
Dafür ist nie zu spät.
"Wir brauchen Eier"