Muss ich mich bei einer Folgebescheinigung beim AG melden?
Hey, bei einer Krankmeldung wird als erstes der AG informiert, dass man krank ist und einen Arzt aufsucht. Nach dem Arztbesuch wird der AG informiert wie lange man krankgeschrieben ist und reicht die AU innerhalb 3 Tagen ein.
Wie ist es bei Folgebescheinigungen? Muss man den AG erneut informieren, dass es einen immer noch nicht besser geht und wieder zum Arzt geht oder geht man direkt zum Arzt und lässt die AU verlängern?
1 Antwort
Die AU muss dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag der ursprünglichen AU vorliegen. Auf diese Weise ist er dann auch informiert.
Eleganter und besser für eine langfristig positive Zusammenarbeit ist es aber, wenn man seine Vorgesetzten persönlich auf dem Laufenden hält bei einem krankheitsbedingten Ausfall. Sprich, anrufen, Mail schreiben oder eine Textnachricht schicken, sobald man absehen kann, dass man die AU verlängern lassen muss. Und dann natürlich trotzdem die Verlängerung auf dem vorgesehenen Weg zum Arbeitgeber schicken, sobald man sie hat!
In dem Fall ist es okay, wenn man am Montag unverzüglich zum Arzt geht und dann die Verlängerung holt. Hier aber dann auf jeden Fall so früh wie nur irgend möglich anrufen und Bescheid sagen und auch zusehen, dass die AU so schnell wie möglich beim Arbeitgeber ankommt!
Da du vermutlich nicht Sonntags arbeitest, wir die AU nicht bis Sonntag laufen.
Normal enden AU an Werktagen, meist Freitags, wenn du nichts anderes angegeben hast. Selbst dann geht man noch Freitags zum Arzt, der eine evtl. Verlängerung schreibt.
Es gibt auch Jobs wo man Sonntags arbeiten muss.
Wenn die AU bis Sonntag geht, kann man die Folgebescheinigung leider nicht an dem Tag vorlegen. Man müsste am nächsten Tag zum Doc.
Also müsste man an dem Tag erneut anrufen und sagen das es einem immer noch nicht gut geht und wieder zum Arzt geht.