Hautarzt hat elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheid (Krankmeldung) nicht übermittelt. Was tun?
Hallo allerseits.
Wegen Schuppenflechte an den Händen platzen mir des Öfteren die Finger auf. Ende August war es so schlimm das ich außerplanmäßig bei meiner Hautärztin vorstellig wurde. Diese hatte natürlich Verständnis und hat mich für Arbeitsunfähig befunden. Mit den Worten: "Ich schreibe sie bis zum ... Krank!" Die AU wird als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer nur noch elektronisch übermittelt. Erleichtert und in guten Glauben bin ich nur mit meinem Rezept für eine Creme wieder nach Hause gefahren und habe meinen Arbeitgeber über den Ausfall informiert. Nach knapp einem Monat stellt sich jetzt raus das keine AU an die Krankenkasse übermittelt wurde und mein Arbeitgeber natürlich die 7 Krankheitstage nicht bezahlen wird.
Als erstes habe ich bei der Krankenkasse nachgeschaut und die AU war dort im System nicht vermerkt. Beim Anruf in der Hautarztpraxis stellte sich heraus das keine AU erstellt und somit auch nicht übermittelt wurde. Auf meine Anfrage hin ob sie das bitte noch tun würden bekam ich die Antwort das dies Systemseitig nicht möglich sei. Es wäre meine Schuld da ich nicht noch einmal vorne bei den Arzthelferinnen die Krankmeldung angefordert hatte als ich mein Rezept bekommen habe.
Ich bin davon ausgegangen das die AU automatisch an die Krankenkasse übermittelt wird und ich damit nichts mehr zu tun hätte. Das alles seinen Gang geht. Aber leider nein. Sonst hätte ich ja noch einen Exemplar auf Papier für meine Unterlagen bekommen wurde noch weiter argumentiert. Seit der Umstellung auf die elektronische Übermittlung habe ich so eine noch nie von irgendeinem Arzt ausgestellt bekommen und meine das diese nur auf verlangen ausgestellt wird.
Jetzt wird mir die Lohnfortzahlung nicht gezahlt und das empfinde ich als nicht richtig. Was kann ich nun tun? Bzw. Bin ich auf dem Holzweg und ich bin derjenige der nachlässig gewesen ist?
Was denkt ihr?
2 Antworten
Rechtlich ist es völlig ok, dass du kein Gehalt bekommst. Du hast keine AU. Was da bei dem Arzt schief gelaufen ist, weiß ich nicht, aber man bekommt eigentlich immer eine Kopie der AU als Patient. Hilft dir jetzt auch nicht, aber diese solltest du jedesmal einfordern, so das du schriftlich was in Händen hältst. Jetzt kannst du nichts mehr machen.
Ja, das wäre in deiner Verantwortung gewesen, dir einen Nachweis geben zu lassen (und damit zu prüfen, ob du wirklich krank geschrieben bist). Du kannst daher niemanden hier rechtlich belangen.
Ich kann Deine Frage nicht direkt beantworten, die Du gestellt hast.
Was aber bekannt ist, dass Psoriatikern empfohlen wird, Lebensmittel zu vermeiden, die allgemein dem Darm und der Leber schaden.
Um eine Basis für eine darmgesunde Ernährung zu schaffen, wird zunächst eine Darmsarnierung empfohlen.
Das ist es. Natürlich ist mein Arbeitgeber da raus. Keine AU kein Geld. Das ist klar! Und mein Exemplar werde ich jetzt auch immer einfordern. Bei der Karpaltunnel OP gab es jedenfalls 2 mal kein Exemplar für mich und da hat auch alles geklappt.
Die Frage die ich Stelle ist. Ist es mein Versäumnis nicht noch einmal nachgefragt zu haben als mein Arzt die AU ausgesprochen hat? (Aber keine Übermittelt hat. Aus welchen Gründen auch immer.)