Arbeitsrecht bitte hilfe?
Ich habe ein Brief von meiner Arbeit bekommen ( siehe Bild) was bedeutet dieser Brief genau und kann man dagegen vorgehen? Ich hatte immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehabt, mir wurde nur gesagt das ich zu oft eine Krankmeldung gehabt hätte die rückwirkend war. Aber in diesem Schreiben steht keine Begründung nichts, kann mir jemand helfen?
13 Antworten
Generell kommt es schlecht an, wenn man sich des öfteren rückwirkend krank schreiben lässt.Aber das weißt du selber.
Da du offensichtlich auch am Wochenende arbeiten musst, ist es natürlich nicht so leicht eine AU zu erhalten. Dann bleibt nur der Bereitschaftsdienst. Ob er auch Bescheinigungen ausstellen kann, keine Ahnung (sorry dafür). Bisher traf es noch nie zu in meinem Ü60 Leben. Aber immer ab dem ersten Tag eine AU Bescheinigung. 1 oder 2 mal bisher hatte ich keinen Termin mehr beim HA erhalten, so das ich ihn erst am nächsten Tag aufsuchen konnte. Rückwirkende AU kein Problem, habe aber gleichzeitig den AG darüber informiert. Es muss kein Telefonat sein, EMail ist genauso gut. Hauptsache der AG weiß vor Arbeitsbeginn bescheid (ohne Angabe von Gründen/Krankheit) und der AG kann die Bescheinigung bei der KK abrufen. Bei Folgebescheinigung erneut AU melden mit vorraussichtlicher Dauer. Genauso würde ich es auch machen, wenn die AU beendet ist, so das der AG dich mit einplanen kann und das recht zeitnah.
Ich sehe den Brief als reine Information an und wenn du dich daran hälst, wird es keine Probleme (mehr) geben.
Lg
Der Arbeitgeber hat das Recht die Vorlage der A.U., ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Als Arbeitnehmer muß Du Dich an diese Anordnung halten, um eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zusätzlich ist eine Meldung beim AG/Vorgesetzten vor Dienstbeginn angeordnet.
Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Hey, ich kann verstehen, dass dich der Brief verunsichert. Aber rechtlich ist die Sache ziemlich klar geregelt.
Laut § 5 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn du arbeitsunfähig bist. Und wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, musst du spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung (AU) vorlegen.
Aber: Der Arbeitgeber darf laut § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG auch schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen – das ist rechtlich zulässig und muss nicht extra begründet werden. Viele Betriebe machen das, wenn sie das Gefühl haben, dass zu oft rückwirkend krankgemeldet wird.
Rückwirkende AUs sind zwar möglich (meist bis zu drei Tage), aber sie wirken auf Arbeitgeber oft „verdächtig“, vor allem wenn es häufiger vorkommt. Deshalb kann dein Chef jetzt verlangen, dass du ab sofort am ersten Tag zum Arzt gehst und die AU direkt holst.
Gegen den Brief selbst kannst du wahrscheinlich nicht direkt vorgehen, weil es keine Abmahnung oder Kündigung ist, sondern eher eine interne Mitteilung oder neue Regelung. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du mit dem Betriebsrat sprechen oder dich bei einer Rechtsberatung informieren.
Wichtig ist jetzt, dass du dich in Zukunft vor Arbeitsbeginn krankmeldest und direkt zum Arzt gehst, damit du auf der sicheren Seite bist.
Ich sehe das genauso wie du. In dem Schreiben steht nicht, dass rückwirkende Krankschreibungen grundsätzlich nicht mehr akzeptiert werden. Es geht vielmehr darum, dass du ab sofort bei jeder Krankheit – egal wie kurz – direkt eine AU brauchst. Das ist rechtlich auch erlaubt, der Arbeitgeber darf das verlangen, ohne es begründen zu müssen.
Ob die AU rückwirkend ausgestellt wurde, scheint nicht das Hauptproblem zu sein, sondern dass es zu oft vorkam. Deshalb will dein Arbeitgeber jetzt einfach klare Verhältnisse: krank = sofort Arzt = AU ab Tag 1. Das ist zwar strenger als vorher, aber nicht unüblich.
Solange du dich künftig direkt krankmeldest und die AU am ersten Tag holst, sollte es keine weiteren Probleme geben. Wenn du dich unfair behandelt fühlst, kannst du auch mal mit dem Betriebsrat sprechen.
Das stimmt so leider nicht. Der Arbeitgeber darf laut § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sehr wohl verlangen, dass man schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegt – und zwar ohne dass er das begründen muss. Das ist gesetzlich gedeckt. Viele Arbeitgeber machen das, wenn sie das Gefühl haben, dass die Krankmeldungen zu oft rückwirkend kommen. Rückwirkende AUs sind zwar grundsätzlich möglich, aber wenn sie regelmäßig vorkommen, kann der Arbeitgeber reagieren. Also: Auch wenn es explizit drinstehen würde, wäre es rechtlich zulässig.
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Du musst zukünftig früher, also ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung vorlegen und dich vor Dienstbeginn bei einem Vorgesetzten melden.
Scheinbar wurde die Information über das Fernbleiben zu spät im Unternehmen erhalten.
Die Verkürzung der Frist kann jederzeit und auch ohne Begründung individuell erfolgen, dem kommt man nicht bei.
Einfach immer ein Attest bringen und direkt VOR dem Arbeitsbeginn die Erkrankung mitteilen, dann passiert auch nichts.
Daraus geht nicht hervor, dass rückwirkende Krankschreiben inakzeptabel wären. Meiner Ansicht nach geht es viel mehr darum, dass er ab sofort IMMER eine Krankschreibung braucht und nicht erst bei Kranheiten über 3 Tagen. Wann die Krankheit festgestellt wurde ist weniger relevant.