Krankmeldung rückwirkend nach 1 Monat?
Hallo,
ich war länger krank geschrieben bis zum Ende einer Woche. Bei der darauffolgenden Woche war ich nochmal 2 Tage Montag und Dienstag nicht auf der Arbeit da es mir noch nicht gut ging.
Ich habe keine Krankmeldung für diesen Zeitraum. Wir haben im Betrieb die Regelung das erst nach 3 Tagen krank eine Krankmeldung benötigt wird.
Jetzt wird mir aber nach EINEM!!! Monat geschrieben das die Krankmeldung noch fehlen würde und ich wusste nicht das dies als Folgeerkrankung zählt und ich somit für den Zeitraum auch noch eine Krankmeldung benötige. Ist natürlich mein Denkfehler das ist klar. Mir wurde nach Erhalt der E-Mail eingeräumt die Krankmeldung bis Ende der Woche nachzureichen.
Jetzt meine Frage, kann mich der Arzt rückwirkend für die 2 Tage krankschreiben? Falls dies nicht möglich ist, kann ich darauf eingehen das eine Krankmeldung plötzlich nach 1 Monat von mir verlangt wird? Ich bin noch Auszubildender, als Info falls mir das irgendwie mehr Spielraum geben sollte als ein normaler Mitarbeiter.
Vielen Dank für die Hilfe, falls es dazu gesetzliche Regelungen gibt und Ihr diese kennt, bitte zum Kommentar hinzufügen :).
4 Antworten
Großer Denkfehler. Bei einer Erkrankung zählen Wochenende, sonstige freie Tage immer mit. Warst du bis einschließlich Freitag krank: musst du Montags arbeiten oder benötigst eine neue AU (bei 5 Tage Woche).
Dein Ausbildungsverhältnis bringt dir nichts. Inwieweit dein Arzt, welcher dir die erste AU ausstellte noch helfen kann: musst du klären.
Falls nicht solltest du deinem AG 2 Urlaubstage anbieten.
Leider nicht möglich da ich keine Urlaubstage für dieses Jahr mehr habe, ich muss die 2 Tage unbezahlten Urlaub wohl hinnehmen da es keine Fristen in Bezug auf diesen Sachverhalt gibt. Trotzdem Danke! Ist halt Schade das mir durch die späte Rückfrage die Möglichkeit eine AU zu beschaffen genommen wurde.
Wird schwierig. Ich würde da mal eine Mail an meinen Ausbilder schreiben und Ihm dein Problem schildern und ihm erklären wo dein Denkfehler lag. Zusammen findet ihr bestimmt eine Lösung
Das sieht schlecht aus. Wie sollte der Arzt eine Krankmeldung denn nachträglich begründen. Er kann ja nicht in die Vergangenheit reisen um dich zu untersuchen. Er würde seine Glaubwürdigkeit gefährden.
Ich glaube du verwechselt da etwas.
Die Krankmeldung als solche muss nach dem dritten Arbeitstag beim Arbeitgeber sein, aber selbstverständlich musst du dir für Fehltage eine AU beschaffen, auch wenn es nur 1-2 sind.
Jetzt vertust Du Dich aber - und die Antwort ist darum falsch!
Im Betrieb gilt die gesetzliche Bestimmung, wonach der Arbeitgeber eine Bescheinigung erst dann vorlegen muss, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert; vorgelegt werden muss sie dann am 1. (eigentlichen) Arbeitstag nach dem 3. Tag der Erkrankung.
Die ersten 3 Erkrankungstage müssen nach dieser gesetzlichen Bestimmung, die auch im Betrieb gilt, eben nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden!
Der Fragesteller unterliegt nun dem Irrtum, dass er meint, er brauche wegen dieser im Betrieb geltenden gesetzlichen Regelung für diese 2 Tage, die er direkt nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder oder doch noch erkrankt ist, keine weitere Bescheinigung - nur ist diese Regelung in diesem Fall jetzt nicht mehr anzuwenden
Genau das ist auch meine Vermutung, weshalb sich mir die Frage stellt ob die das Recht haben die Krankmeldung von mir nach einem Monat zu verlangen, da die genau wissen das ich jetzt kaum noch eine Möglichkeit habe das Nachzureichen, wieso wird mir nicht direkt nach 3 Tagen gesagt, Junge da fehlt was, bring das ran sonst gibts ne Abmahnung oder was auch immer.
Auch wenn die jetzt nach einem Monat die Krankmeldung wollen? Die Tage sind vom 2.09&3.09 und am 7.10 kam die E-Mail die wollen das ich das nachreiche weil ich die Tage sonst als unbezahlten Urlaub abgezogen bekomme.