Dürfen Ärzte einen Rückwirkend krankschreiben lassen?
Ich bin seit längerem krank geschrieben und habe einen kleinen Fehler gemacht… ich war einmal paar Tage später bei meiner Hausärztin sie hat mich geschimpft und meinte eigentlich darf sie das nicht aber sie schreibt mich rückwirkend krank. So und jetzt ist das Problem das sie mich aber 2 Tage vergessen hat also die zwei Tage vorher (das Wochenende) jetzt hat mich die Schule angerufen und die meinten die brauchen eine durchgehende Krankmeldung sonst kriege ich kein Geld und das ich einfach zur Hausärztin gehen soll und die macht das das wäre kein Problem, die Schule meinte sie DARF das aber als ich letztens wegen einer rückwirkenden Krankmeldung da war weil ich paar Tage zu spät da war dann hat sich mich doch geschimpft und meinte sie darf das nicht und jetzt habe ich Angst weil ich gesagt habe das kommt nicht mehr vor
5 Antworten
Sie darf das nicht. Meines Wissens gehen 1 bis 2 Tage noch durch, aber mehr ist definitiv weder erlaubt, noch möglich - und das wird auch von den allermeisten so gehandhabt.
Möchten ja nicht ihre Zulassung verlieren.
Sie darf das nicht.
Wie kommst Du darauf?
Das ist falsch!
Sie darf "ausnahmsweise und in der Regel nur bis zu 3 Tagen" rückwirkend krankschreiben (Arbeitsunfähigkeit-Richtlinie AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung DER Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).
Im Übrigen:
Da es sich um eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung handelt, darf die Ärztin selbstverständlich rückwirkend krankschreiben.
Sie wird ja wohl wissen, dass der Patient nicht für 3 Tage gesund war und dann wieder erkrankt ist.
Meiner hat mich mal auch 4 Tage rückwirkend krank geschrieben. Meinte aber auch, dass es normalerweise so nicht geht
und meinte eigentlich darf sie das nicht aber sie schreibt mich rückwirkend krank.
So kenne ich das auch. Der Fehler liegt bei DIR.
Laut der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) der deutschen Krankenkassen sollen Ärzte Arbeitnehmer eigentlich gar nicht rückwirkend krankschreiben, um einen Missbrauch des Systems zu verhindern. Grundsätzlich ist eine Rückdatierung der Krankschreibung jedoch in Ausnahmefällen möglich. Der Arzt muss auf jeden Fall gewissenhaft prüfen, ob der Patient auch schon am vorherigen Tag oder sogar noch länger davor krankgewesen sein kann. Deshalb kann Sie der Arzt maximal bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Wie lange ist die Krankschreibung rückwirkend möglich? | Karriere (merkur.de)
Bei Folgebescheinigungen steht einfach ...
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit (z.B. 2.2.2020 - oder auch nichts)
- und die voraussichtliche Dauer der AUB
... und ist auch als Folgebescheinigung deklariert. Dabei gibt es keine "rückwirkende" Krankschreibung.
Dabei gibt es keine "rückwirkende" Krankschreibung.
Aber es gibt eine rückwirkende Bescheinigung der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit; und jedem ist ja wohl aus dem Kontext meiner Formulierung klar, das genau das gemeint ist - denn ich spreche ja ausdrücklich von "Folgebescheinigung"!
Dann lies doch einfach mal in der Arbeitsunfähigkeit-Richtlinie AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung DER Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2:
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Also, was soll's?
Es sind Maximal 3 Tage Rückwirkend möglich und da muss die Ärztin immernoch Prüfen bzw Abwägen ob es bei dem Krankheitsbild überhaupt sein kann, dass du schon 3 Tage Krank warst und erst dann zum Arzt gekommen bist.
Grundsätzlich kann man also sagen, kein Arzt muss dich Rückwirkend krankschreiben wen er es mit seinem Kodex nicht vereinbaren kann.
Es sind Maximal 3 Tage Rückwirkend möglich
Nein, nicht "maximal", sonder "in der Regel nur bis zu 3 Tagen".
Im Übrigen:
Da es sich um eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung handelt, darf die Ärztin selbstverständlich rückwirkend krankschreiben.
Sie wird ja wohl wissen, dass der Patient nicht für 3 Tage gesund war und dann wieder erkrankt ist.
eine kurze google Recherche ergibt folgendes:
https://www.au-schein.de/post/rueckwirkend-krankschreiben-lassen
Und geht schneller als hier eine Frage zu formulieren und 5 Minuten auf eine Antwort ohne Quellenangabe zu warten.
Nun ja, vielleicht ist Google nicht so vertrauenswürdig wie Aussagen von (orakelnden?) Laien 😉😎
eine kurze google Recherche
Wenn es danach ginge, könnte man das Forum hier ja einstellen, weil sich fast aller über Google recherchieren lässt
Da es sich um eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung handelt, darf die Ärztin selbstverständlich rückwirkend krankschreiben.
Sie wird ja wohl wissen, dass der Patient nicht für 3 Tage gesund war und dann wieder erkrankt ist.