Kann das Arbeitsamt mir mein Alg1 sperren ,wenn ich Krank geschrieben bin?

4 Antworten

Es stellt sich dir Frage, was das für eine Krankheit ist, wenn diese scheinbar über mehrere Wochen geht und es nicht besser wird.

ALG1 steht einem zu, wenn man dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht, was du ja mit einer schweren Krankheit nicht bist. Ergo stellt sich die Frage ob du Krankengeld oder gar Rente oder Grundsicherung beantragen mußt.

Nicht sperren, aber ruhen lassen, weil dir ALG - 1 nur wie im Job auch 6 Wochen ( Lohnfortzahlung ) durch den Arbeitgeber weiter gezahlt würde, danach würdest du Krankengeld bekommen.

Im ALG - 1 Bezug wären das dann nach 6 Wochen AU - auch weiterhin Krankengeld von deiner Krankenkasse in höhe deines ALG - 1, dein ALG - 1 Anspruch würde also nicht entfallen, der nicht in Anspruch genommene Anspruch würde dann nur ruhen, bis du dann wieder arbeitsfähig und vermittelbar wärst.

Wenn du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, hast du keinen Anspruch mehr auf ALG 1, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Nö, wieso sollten die das tun? Menschen müssen sich ja noch auskurieren dürfen..

Userin848 
Fragesteller
 24.11.2019, 19:58

Auch wenn wan vor zwei Monate schon mal krank geschrieben war?

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SlightlyAnnoyed  24.11.2019, 20:07
@Userin848

Ja, auch dann. Wenn du längerfristig krank geschrieben bist, kann das Amt aber verlangen, dass du dich von einem Amtsarzt untersuchen lässt und wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du dein Geld nicht mehr vom Amt sondern Krankengeld von der Krankenkasse.

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netrain  24.11.2019, 20:23
@Userin848

Ja klar!

Natürlich solltest du nicht dauerhaft krank sein.

Wichtig ist, dass du deinen Eigenbemuhungen nachgehst. Sonst erhält du eine Sperrung für gewisse Zeit.

Ich verstehe nicht ganz, wieso man nicht krank sein dürfen sollte..? Du kümmerst dich doch weiterhin um die Regelungen des Vertrags oder?

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