Wenn man drei Monate Sperre beim Arbeitsamt hat, kann man dann für diese Zeit zum Jobcenter, wenn man kein Geld hat?

2 Antworten

Du kannst für die Zeit der ALG 1 - Sperrzeit ALG 2 beantragen. Jedoch mußt Du u.U. auch beim ALG 2 mit einer Sanktion in Form einer Leistungsminderung rechnen.

Warum wurde denn eine Sperrzeit verhängt?

Alwimueha  23.08.2022, 13:14

Eine "Sanktion in Form einer Leistungsminderung" erfolgt aufgrund einer Sperrzeit seit 01.07.2022 für ein Jahr nicht mehr.

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Agamemnon712  24.08.2022, 07:10
@Alwimueha

Du meinst vermutlich das sog. Sanktionsmoratorium?

Dann müßtest Du korrekt schreiben :"...sollte für ein Jahr nicht mehr erfolgen."

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Alwimueha  24.08.2022, 08:07
@Agamemnon712

Wenn wie schon so genau sein wollen: "Sollte" ist nicht die korrekte Bezeichnung, da Paragraph 84 SGB II keinen Ermessensspielraum einräumt. Eine Sanktionierung aufgrund einer Sperrzeit erfolgt aktuell nicht.

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Ja. Du musst aber dem Jobcenter die gewährte Leistung bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes, das Du eigentlich bekommen hättest, ersetzen.

Agamemnon712  23.08.2022, 05:57

Quatsch.

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Agamemnon712  23.08.2022, 09:31
@Alwimueha

Der Paragraph bezieht sich auf Leistungen vom Jobcenter.

Wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt hat, wird auch das Jobcenter eine Sanktion in Form einer Leistungsminderung aussprechen. Vorbehaltlich des aktuell geltenden Sanktionsmoratoriums.

Ich sehe nicht, daß da irgendwas zu erstatten wäre.

Überdies wäre zu prüfen, ob die Sperrzeit überhaupt gerichtsfest ist.

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Alwimueha  23.08.2022, 13:12
@Agamemnon712

Dann lies halt die Fachlichen Weisungen zu Paragraph 34 SGB II. Dort kannst Du die Rechtslage vielleicht besser sehen als in meiner Antwort.

Und natürlich bezieht sich meine Antwort auf die Leistungen des Jobcenters, denn danach hatte der FS gefragt.

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