Selbst gekündigt bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt?

7 Antworten

Komplett gesperrt wird bei Eigenkündigung aber nur Alg 1.

Um 30 % gekürztes Bürgergeld gibt es stattdessen, insofern Du aufgrund Deiner persönlichen Situation Ansprüche hast.

Sofern Dein Kündigungsgrund nicht als sog. wichtiger Grund anerkannt wird, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden.

Ja, allerdings ist das nur relevant, wenn du mind. 1 Jahr gearbeitet hast. Ansonsten hast du keinerlei Ansprüche auf Zahlungen durch das Arbeitsamt.

Ja, wenn man selber kündigt, bekommt man eine Sperre. Du solltest dir also schnellstmöglich eine neue Ausbildung oder zumindest eine vorübergehende Arbeit suchen.

Ja selbstverständlich, du hast freiwillig eine vermutlich unbefristete Arbeitsstelle gekündigt, und dich damit freiwillig in den finanziellen Notstand begeben.

Daher bekommst du eine Sperre.

Und für die Zukunft, kündige niemals bevor du einen neuen Vertrag unterschrieben hast. Das gilt für alle Bereiche Arbeit Wohnung etc