Was ist wenn ich Kündige und nicht mehr zur Arbeit hingehe?

3 Antworten

Wenn Du die Ausbildung ohne sog. wichtigen Grund kündigst, wird vermutlich eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verhängt, sofern Du schon Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Andernfalls würde ggf. das Jobcenter eine Leistungsminderung verhängen.

Wie wäre es denn mit einem Ausbildungswechsel?

Du würdest keine Sperre bekommen, wenn du eine andere Arbeit beginnen willst.

Das ist nahtlos möglich, wenn dich jemand einstellt.

Vermutlich meintest du eher, ob du beim ALG1 und/oder Bürgergeld eine Sperre bekommen würdest.

Beim ALG1: ja

Beim Bürgergeld: jedenfalls eine Leistungsminderung

Also ich könnte in 3 Monaten was Neues beginnen oder muss man sich direkt was neues suchen?

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@Finn210265

Du musst dir nicht direkt etwas Neues suchen.

Du musst nur krankenversichert sein, falls du weder versicherungspflichtig arbeitest, noch Leistungen beantragst.

Mach dich dann bei der Krankenkasse kundig.

Aber du wirst vermutlich auf Leistungen von ALG1 und/oder Bürgergeld angewiesen sein.

Erkundige dich dort bei Antragstellung auch, wie das mit der Krankenversicherung ist.

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Natürlich bekommst du eine Sperre vom ALG. Denn du möchtest ja außerordentlich kündigen.

Aber ich kann in den 3 Monaten trotzdem arbeiten?

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