Kann das arbeitsamt mich sperren?
Hallo,
Ich arbeite zurzeit teilzeit als Übergang zur Ausbildung und lebe auch noch zuhause nun ist es so dass ich noch einen Führerschein machen muss (für die Ausbildung zwingend erforderlich) den hatte ich gegen Februar 2024 angestrebt und da ich zuhause Geld abgeben muss da ich der einzige bin der arbeitet weil es bei den andern krankheitsbedingt nicht geht. Nun ist die frage wenn ich fristgerecht kündige ob ich eine sperre der Zahlungen vom Amt bekomme oder nicht?
9 Antworten
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Führerschein und Kündigung nicht.
Wenn Du jedoch ohne sog. wichtigen Grund kündigst, kann von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden.
Bei ALG1 wirst du bei eigenkündigung wahrscheinlich gesperrt.
Vermutlich hast du aber eh kein Anspruch auf ALG1, eher Bürgergeld, da wäre das kein Problem
was mir komisch vor kommt.
- du wohnst zu hause
- - du hast eine Ausbildung ( verdienst also Geld)
- du hast einen Nebenjob ( verdienst also Geld)
was bekommst DU persönlich vom Arbeitsamt?
ich glaube viel mehr- das deine Eltern Kranksheitsbedingt nicht mehr abreiten können und deswegen unterstützung vom Amt bekommen ( das bekommen deine Eltern und nicht du) . Das würde die Antworten wieder ganz anders aussehen lassen, wenn es so wäre - und deine Fragenstellung müsste dann auch anders sein.
also bitte aufklären
Es ist so dass ich ja vom Jobcenter meinen Anteil nicht mehr bekomme und auch garnicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin so ist es dann dass ich ja nur 30% vom Gehalt behalten kann von 520 bis 1000€ da ich ja zuhause lebe und meine mutter ja den Anteil braucht der ja wegen der arbeit entfällt. Außerdem startet die Ausbildung erst im Sommer 2024.
Ich habe den Schein neben der Ausbildung gemacht, das ging auch. Das Problem vei dur wird vermutlich eher das Geld sein, weil deine Eltern für dich ja vom Amt nichts mehr bekommen und du das ausgleichen musst. Ginge es, dass du Vollzeit arbeitest, um mehr zu verdienen?
Natürlich kriegst Du eine Sperre wenn Du selber kündigst