Was kann ich zum Übergang bis zur Ausbildung machen?

3 Antworten

Ich wollte wissen ob ich bis nächstes Jahr ein Minijob machen kann für den Übergang? 

Deutlich interessanter ist, ob du deine komplette Schulpflicht bereits hinter dir hast. Ist das nicht der Fall, geht Schule immer vor und du kannst einen Minijob daneben ausüben. In welcher der verfügbaren Formen du deiner Schulpflicht dann nachkommst, musst du selbst sehen.....

Besteht keine Schulpflicht mehr, kannst du auch einen Vollzeitjob ausüben.

Also ist meine Frage eigentlich ob ich einfach ein Minijob machen kann ohne dass, das Arbeitsamt mir Stellenanzeigen schickt?

Das Arbeitsamt/Jobcenter schickt dir nur dann Stellenanzeigen/Bewerbungsvorschläge, wenn du dort danach gefragt oder gar Leistungen beantragt hast. Ansonsten wissen die Sachbearbeiter nichts von dir und schicken dir auch keine Vorschläge.

Wenn Du beim Arbeitsamt weder als ausbildungs-, noch als arbeitssuchend, noch als arbeitslos gemeldet bist, hast Du mit dieser Behörde nichts zu tun.

Der Minijob wäre nur relevant, wenn Du Arbeitslosengeld bezögest.

 Also ist meine Frage eigentlich ob ich einfach ein Minijob machen kann ohne dass, das Arbeitsamt mir Stellenanzeigen schickt?

Wo ist das Problem? Wenn du dich nichts arbeitssuchend beim Jobcenter gemeldet hast oder meldest, wirst du auch keine Angebote bekommen.