Arbeitsamt trotz Arbeit miete?

4 Antworten

Wie alt ist das Kind, was außer Kindergeld hat das Kind noch an Einkommen, hast Du dann Steuerklasse 2 oder 1 und was musst Du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Du kannst dir aber aus dem Internet auch einen kostenlosen Brutto / Netto Rechner suchen und dein Nettoeinkommen berechnen.

Auf dein Erwerbseinkommen stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll auf dein Brutto zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag zu.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und wenn das Kind noch minderjährig ist weitere 10 % von 1000 Euro bis 1500 Euro Brutto zu.

Sonst wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.

Wenn Du also mit 11 Euro Brutto und angenommen 130 Stunden im Monat auf um die 1400 Euro Brutto kommen würdest, dann stünden dir min. 300 Euro Freibetrag zu, wenn das Kind noch minderjährig ist, dann max. 330 Euro Freibetrag, wenn Du auf min. 1500 Euro Brutto kommen würdest.

Dann ziehst Du angenommen deine 300 Euro Freibetrag vom errechneten Nettoeinkommen ab, dass wäre dann ggf.dein anrechenbares Netto Erwerbseinkommen.

Würde das nur geringfügig darunter liegen, gleich sein oder sogar höher sein als das was ihr derzeit bekommt, dann würdet ihr aus dem Leistungsbezug fallen.

Im Regelfall auch dann, wenn ihr nur geringfügig darunter liegt, denn dann kämen vorrangig zu beantragende Leistungen in Betracht, die dann Wohngeld und Kinderzuschlag wären.

Dafür findest Du im Internet kostenlose Rechner.

"Eher nein". Hängt von zu vielen Faktoren ab : Wie viele Leute im Haushalt, wieso keine 40 Stunden gehen usw.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt generell keine Miete. Wenn du das Jobcenter meinst, gehe ich bei einem Vollzeitjob nicht davon aus.

Wenn Dein Einkommen aus Arbeit den Regelsatz einer Bedarfsgemeinschaft aus 1 Erwachsener und 1 Kind auch nur um einen Cent überschreitet bist Du nicht mehr leistungsberechtigt.