Was tun Mieterin zahlt nicht die Mieterhöhung?
Hallo, meine Mieterin ist Arbeitslos und nimmt Arbeitslosengeld (miete wird vom Arbeitsamt ausgeglichen) , meine Eltern sagen ihr seid 5 Monaten das es eine Mieterhöhung gibt, sie nimmt unsere Aufforderungen nicht an, sie meint jedes mal "ja es wird vom Arbeitsamt noch verarbeitet". Wir glauben garnicht das sie unseren Antrag zum Arbeitsamt überhaupt weiter geführt hat.
Was tun damit sie endlich mal es bezahlt?
9 Antworten
Was tun damit sie endlich mal es bezahlt?
Bevor die Mieterin verpflichtet ist, die höhere Miete zu bezahlen, muss die Mieterhöhung erst mal wirksam vereinbart sein. Bis dahin bleibt die Miete wie bisher gleich.
Wirksam vereinbart ist die Mieterhöhung, wenn das Mieterhöhungsverlangen von der Mieterin unterschrieben wurde. Weigert sie sich zur Unterschrift, muss man sie gerichtlich zur Zustimmung zwingen.
Möglicherweise weiß das die Mieterin, und vertöstet euch immer weiter, während sie weiß, dass ohne ihrer Unterschrift ihr nicht mehr Geld fordern könnt.
Nein, Wilees ist besser.
Ein Mieterhöhungsverlangen muss nicht unterschrieben werden, damit es gilt. Wie kann man jemand zu einer Unterschrift zwingen. Ihm die Hand führen?
Auch ohne Unterschrift der Mieterin kann man wirksam mehr Geld verlangen. Wenn das Mieterhöhungsverlangen, das Euer Anwalt geschrieben hat, rechtlich in Ordnung ist, hat die Mieterin durch "Nicht"-Zahlung nach Ablauf von ungefähr 2 - 3 Monaten automatisch erklärt, dass sie nicht mit der Erhöhung einverstanden ist. Von ihrem Sonderkündigungsrecht hat sie auch nicht Gebrauch gemacht.
Also bleibt nur eines: Man muss sie auf Zahlung der erhöhten Miete verklagen und das sollte wieder Euer Rechtsanwalt übernehmen.
Dabei wird sie nicht, wie von Renick geschrieben, zur Zustimmung gezwungen, denn sie kann natürlich weiterhin dagegen sein. Trotz Gerichtsurteil, dass sie die erhöhte Miete zahlen muss, könnte sie also ohne weiteres die Erhöhung verweigern, erwirkt aber damit, dass sie dann ohne weiteres gekündigt werden kann wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, denn mit dem Gerichtsurteil kommt die Erhöhung einer Vertragsanpassung gleich.
Also, auf zum Rechtsanwalt!
Dabei wird sie nicht, wie von Renick geschrieben, zur Zustimmung gezwungen
Das ist jetzt unnötige Wortklauberei von dir. Deine Kommentare waren schon mal sinnvoller. Ich denke, jedem, auch dem Fragesteller ist völlig klar, dass sie nicht gezwungen wird, zu unterschreiben, sondern dass damit gemeint ist, dass die Mieterhöhung wirksam und gültig ist und die erhöhte Miete gezahlt werden muss.
Also bleibt nur eines: Man muss sie auf Zahlung der erhöhten Miete verklagen
Das habe ich auch erklärt, also Kommentar überflüssig.
Auch ohne Unterschrift der Mieterin kann man wirksam mehr Geld verlangen
Falsch. Jurstisch völlig falsch. Ohne der Unterschrft oder wahlweise Gerichtsbeschluss. Kann nicht mehr Geld verlangt werden. Wäre dem so, würde die Mieterin in Verzug geraten, wenn sie die bisherige Miete weiter zahlt. Aber das ist nicht der Fall, es gilt dann die bisherige Miete weiter.
Hat sie Euer schriftliches begründetes Mieterhöhungsbegehren unterschrieben? Was Deine Eltern sagen / erzählen ist irrelevant. - nur Schriftliches hat Bestand.
Desweiteren - das Arbeitsamt bezahlt keine Miete. Mietkosten werden im Rahmen von Leistungen nach SGB II bewilligt und gezahlt und zwar regelmäßig an den Leistunsbezieher und nicht an den Vermieter.
Ansonsten gilt § 558 b / (2) BGB :
https://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
Erstmal gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen an eine Mieterhöhung. Ich hoffe deine Eltern haben diese eingehalten. Sofern diese eingehalten wurden, kann nach Ablauf der gesetzlichen Frist deine Eltern auf Zustimmung klagen.
Hast du ihr das schriftlich mitgeteilt mit der Mieterhöhung und auch einen Grund angegeben, der rechtlich gesehen unanfechtbar ist? Und zwar du selber, nicht deine Eltern.
Wenn deine Eltern die Vermieter sind dann ist es völlig unerheblich, was du der Dame schreibst. Da braucht sie auch keine höhere Miete zu zahlen.
Mir ist nicht ganz klar, wer hier überhaupt der Vermieter ist - der Fragesteller oder die Eltern..............
jobcenter anrufen
und nachfragen.
bist du die vermieterin? wenn nicht, is doch egal, dann muss sie halt ausziehen bald.
Hmm ob sie es durch Datenschutz Gründen mir sagen, ist eine andere Frage
Die brauchen gar keine Daten nennen. Deine Eltern nennen einfach ihr Problem und den Namen der Mieterin...
Wenn deine Eltern das machen, dann kommen solche Probleme vermutlich nicht auf, weil die Wissen was sie machen müssen...
das amt hat interesse daran, dass der kunde nicht in weitere schulden fällt. er würde sicher angeschrieben werden, dass ihr euch gemeldet habt und würde dann auch wegen mitwirkungslosigkeit ärger bekommen. man muss dem amt alle änderungen nennen.
Sie sind der Beste, Danke!