Wieviel Zuschuss vom Amt bei Teilzeitanstellung?

3 Antworten

Interessant wäre zunächst dein Brutto-Lohn, denn danach berechnen sich die Freibeträge.
Ich gehe einfach mal hypothetisch von 900EUR brutto aus. Darauf hast du einen FB von mindestens 250 EUR, der vom Netto abgezogen wird.
700 ./. 250 = 450 EUR anrechnungsfähiges Einkommen auf deiner Seite. Dazu kommt Kindergeld 184 EUR zzgl. ggf. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für dein Kind. Dieses alles bildet sozusagen dein anrechnungsfähiges Einkommen.
Dein Bedarf bestimmt sich nach dem SGB II:
1 x 359 RL Erw.
+ 1 x 215 RL Ki unter 7
+ 129 Alleineruiehendenmehrbedarf
+ Kosten der Unterkunft.
Ob ihr Anspruch auf ergänzend Hartz IV habt oder auf Wohngeld eventuell zzgl. KiZ (Kinderzuschlag) hängt von den Kosten der Unterkunft ab und ggf. der Höhe des Kindesunterhaltes. Mit an Sicherheit grenzeder Wahrscheinlichkeit besteht irgendein Anspruch.
Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du durch die Arbeit mindestens 250 EUR mehr hast als unter nur Hartz IV.

Hallo,

ich habe derzeit zwei Teilzeitstellen mit jeweils 20 Stunden. Ab März verliere ich jedoch eine der Stellen. Welchen Antrag kann ich denn da jetzt beim Job enger stellen wegen einer Aufstockung?

Dankeschön