Heutzutage beschränkt sich die Verwendung der Farben schwarz-weiß-rot auf monarchistische Strömungen sowie auf Rechtsextremisten. Dies ist durchaus ein Problem, da die meisten Monarchisten in Deutschland eine parlamentarische, freiheitlich-demokratische Monarchie nach dem Vorbild der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche anstreben, also alles andere als undemokratisch gesinnt sind. Sie verurteilen daher die Verwendung – eher den Missbrauch – der Kaiserfarben durch Rechtsextreme aufs Schärfste.
n der Bundesrepublik ist das Zeigen der schwarz-weiß-roten Kaiserfahne erlaubt, ebenso die Handelsflagge. Hingegen verboten ist das zeigen der kaiserlichen Reichskriegsflagge in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland, weil man der Ansicht ist, dies stelle einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar. Desweiteren kann es in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer Verfolgung wegen Ordnungswidrigkeit kommen, da sie als „Provokation“ gewertet werden könnte.