Beantrage SCHRIFTLICH (und mündlich) Vorschuss nach § 42 SGB I

Ggf. musst du etwas hartnäckig sein; und lass dir nicht erzählen, solche Vorschüsse seien neuerdings nicht mehr möglich. Dieses wäre eine Falschaussage, die mit einer Fachaufsichtsbeschwerde quittiert werden sollte.

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Du hast schon ein Six-Pack (auch wenn man es nicht sieht).

Abgesehen davon baut sich Bauchmuskulatur langsam auf und ist komplexer, als sich in der Regel mit EINEM Gerät trainieren lässt.

Schnell ist also nicht, zumal Muskulatur auch regenerieren muss ...

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Die Schulden (die nicht unmittelbar mit der Erbschaft in Zusammenhang stehen) sind irrelevant; würde das JC privat veranlasste Schulden durch einen Anrechnungsverzicht berücksichtigen, käme der Steuerzahler indirekt für diese Schulden auf.

Insgesamt ist die Lage bei Erbengemeinschaften relativ kompliziert. Vereinfacht: erst wenn sich die Erben geeinigt haben, darf das JC an eine Anrechnung denken und erst dann anrechnen, wenn das Geld tatsächlich zugeflossen ist.

Die Bewertung des Erbes ist eine Sach für sich; hier kann das JC ggf. hilfreich sein, und ein wertgutachten anfordern (auch bei ausländischen Immobilien).

Mitzuteilen ist das Erbe in jeden Fall schon jetzt.

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Kommt darauf an ...

Zumindest das Zwingen in eine Ausbildung gegen den Willen des Auszubildenden wird mittlerweile (intern) als Verstoß gegen die freie Berufswahl aufgefasst und soll nicht mehr sanktioniertwrden ... zumindest bei Minderjährigen

Der Zwang, auch eine Tätigkeit auszuüben, die nicht deinen Wünschen entspricht - und diesen Zwang gibt es ja schon lange auch im SGB III -, wurde bisher zumindest nicht höchstrichterlich beanstandet.

Ist halt die übliche rechtliche Interessenabwägung, die viele User, die glauben, jeder GG-Artikel stände singulär und habe absolute Geltung, gerne vergessen.

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Wenn ja, dann ist es gar nicht nutzbringend sich beim Arbeitsamt abzumelden, aber einfach wegfahren und keinem was sagen.

Nennt man Sozialbetrug; käme der raus - und davon solltest du ausgehen -, verlierst du rückwirkend nich nur sämtliche Ansprüche, sondern müsstest neben der Rückforderung auch noch ein fettes Bußgeld bezahlen.

Keine Ahnung, wie du "besser" und deinen persönlichen Nutzen definierst, aber wenn der "Kick der Möglichkeit einer Strafverfolgung" dir Nutzen stiftet, warum nicht ....

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Du solltest dich erst einmal darüber informieren, ob dere BMI überhaupt eine sinnvolle Basis darstellt - das tut er nämlich für sich alleine nicht.

Nur das Gewicht in Realtion zur Körpergröße in einen Zahl zu verdichten, ist sinnlos, weil andere entscheidende Faktoren außer Acht gelassen werden.

In diesem Zusammenhang solltest du dir die Frage stellen: "Besser wofür?". Sumo-Ringer oder Model, Boxer oder Ausdauersportler?

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SCHRIFTLICHEN ANTRAG stellen.

Nicht abquatschen, ab zum JC, am Tresen formlosen Antrag abgeben, Quittung fordern sowie die Herausgabe der Antragsunterlagen (Namen des Thresen-Mitarbeiters notieren).

Als Begründung für deinen Antrag reicht aus, dass dein verfügbares Einkommen dein gesetzlich zugesichertes Existenzminimum nicht deckt.

Bei deinem Nettoeinkommen solltest du (sofern du alleine wohnst) einen ERHEBLICHEN Bedarf haben.

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Hermes?

Wenn du Pech hast gar nicht und es geht nach drei angeblichen Zustellversuchen an den Absender zurück. Passiert gerne mal, wenn du etwasaußerhalb der Wohlfühlzone eines Fahrers wohnst.

Sollte es zugestellt werden, kannst du bei Hermes realistischerweise mit 3 Werktagen Laufzeit rechnen (nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung ;)).

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a)darfst du dich von deinem Verlobten trennen - wie von einem Ehepartner, jederzeit und ohne jede Begründung -,
b) erwächst aus der Verlobung keine Unterhaltspflicht, c) ist eine Verlobung nur eine Indiz für eine BG, während Ehe / eingetragene Partnerschaft eine BG zwingend machen (außer man Trennt sich dauerhaft).
d) dürft ihr euch auch zu zweit eine Wohnung suchen, da alleine der Wille, die WG nicht fortzuführen als Umzugsgrund VOLLKOMMEN AUSREICHT - einer Begründung bedarf es auch hier nicht -,
e) kommen nicht nur dir die 3,50 spanisch vor, da ei 1000€ netto gerade mal 700€ anrechnungsfähiges Einkommen wären, was nicht einmal euren Regelsatz deckt, geschweige denn den Mietanteil, f) darf dein Kindergeld erst dann berücksichtigt werden, wenn es dir tatsächlich zufließt

Also: SCHRIFTLICHEN Antrag stellen

Versucht sie mich nur einzuschüchtern?

Nein.
Man berät dich nur falsch bzw schlecht; da das Ganze extrem simples rechtliches Einmaleins ist, würde ich von vorsätzlich falsch ausgehen, was bei mir sofort eine FETTE, FETTE Fachaufsichtsbeschwerde nach sich zöge.

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Erstens erscheint mir 320€ für zwei Betten und 160€ für einen Schrank deutlich jenseits der erstattbaren Beträge und zweitens würde ich keine Betrugsabsicht unterstellen.

Die für mich moralisch entscheidende Frage Frage wäre, ob sie sich diese Dinge tatsächlich zu diesen Kosten angeschafft und nur keine Quittung gefordert/erhalten hat, weil sie nicht wusste, dass das JC einen solchen Nachweis wünscht. In dem Fall hätte sie sich ja nicht bereichert bzw. das JC hätte ohnehin zahlen müssen.

Abgesehen davon würde ich niemals für irgendeinen Menschen eine Quittung ausfüllen, die nicht den Tatsachen entspricht, selbst wenn ich dessen Beweggründe für moralisch akzeptabel halte.

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Solange du dir nicht die Hände oder Gesicht und Hals tätowieren lässt, kräht kein Hahn danach.

Abgesehen davon sind solche lütten Poser-Tattoos ziemlich ... nunja ... peinlich ...

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Eine Befristung - auch eine solche kurze - ist erlaubt, wenn sie der Sachbearbeiter begründen kann.

Üblich wäre, dass davon ausgegangen werden darf, dass sich die Umstände und Gründe ändern, die einen Umzug oder eine Leistungserbringung des JC notwendig machen.

Letztlich fehlt in deiner Frage jegliche Hintergrundinformation, sodass man allerhöchstens erraten kann, ob Widerspruch und Anwalt überhaupt Sinn machten.

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Wieviele Anträge hast du in deinemm H4-Bezug gestellt, wie oft also hast du keine Mietkosten angegeben?

Wie willst du nachweisen, dass du TATSÄCHLICH Mieete gezahlt hast und wie erklärst du, dass du diese Kosten ggf, aus dem regelsatz getragen hast?

Du könnste Neufeststellung ohnehin nur für die Zeit ab Januar 2013 beantragen; aber Angesichts der Umstände wirst du KEINE Chance haben, rückwirkend irgendetwas zu bekommen. Einen solchen Fall würde jedes JC ohne Wimpernzucken vor Gericht gehen lassen ... und das kann dann übel ausgehen ...

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Ob du Einkommen aus Selbständigkeit oder Unselbständigkeit generierst, ist dem JC vollkommen Banane.

Beides darf dir nicht untersagt werden; ggf. bist du allerdings verpflichtet, weitere Einkommensmöglichkeiten zu suchen.

Die Berechnung des anrechnungsfähigen Teilsdeines Einkommens bei selbständigkeit ist relativ kompliziert. Du musst in der Regel nicht nur deine Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums dezidiert nachweisen, sondern musst auch im Vorfeld eine plausible Prognose abgeben, die zunächst als Berechnungsgrundlage dient.

Über den Bewilligungszeitraum darf dann mit Durchschnittswerten gearbeitet werden.

Selbstverständlich sind nicht die Umsätze maßgeblich für die Berechnung, sondern - vereinfacht - die Differenz von Einnahmen und Ausgaben.

Näheres findest du in §§ 11 ff. SGB II und § 3 Alg II-V.

Übrigens sind steuerrechtliche Vorschriften sozialrechtlich nicht maßgeblich.

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Man ruft in der Firma an und sagt, dass man später kommt, weil der Sachbearbeiter bei der Terminabsprache nicht die Wegdauer berücksichtigt hat.

3,7 km zu Fuß können in der Tat unzumutbar sein ...

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Hartz 4 rückzahlung (2008 / 2009)

Hallo community! :) Ich habe eine Frage und zwar geht es darum, meine Mutter ist schon seit längerem nicht wirklich in der Lage Arbeiten zu gehen und bezieht nun Hartz 4 seit ca 2008. Ich hatte zu dieser Zeit eine Ausbildung + Wohnheim unterbringung und meine Mutter eine Geringfügige Arbeit. Sie hatte ein Monatlich wechselndes Gehalt und der Bearbeitende vom Amt berechnete durch den ersten Monatsgehalt einen Durchschnitt (keine ahnung wie) für ein halbes Jahr.

Zudem gaben wir an das ich 2 Wochen im Wohnheim bin und alle 2 Wochen für 3 Tage zuhause bin. Das wurde nicht berücksichtigt von ihm und er lies mich komplett in der gemeinschaft. Meine Mutter hatte ihn das dann direkt nochmal erklärt damit es NICHT zu rückzahlungen kommt. Es war alles richtig seiner meinung nach.

Nun wurde dieser Bearbeiter gekündigt und einige meinten (auch mitarbeiter des Amtes) durch unzuverlässigkeit..

2010 kam ein Brief vom Amt das sie meiner Mutter zu dem Zeitraum mehr Geld gezahlt haben. Sie wollen nun das Geld zurück was sie Zahlten wärend ich im Wohnheim war (Was angegeben wurde) und ebenfalls stellten sie im nachhinein fest, hey sie haben im Monat 1 so und soviel bekommen und im Monat 2 30 Euro mehr (Was auch angegeben wurde)

Dagegen wollte meine Mutter angehen und es kam nichts zurück auf den Wiederspruch, jetzt haben wir 2014 und auf einmal wollen sie 1200 Euro wieder wegen genau der dinge.

Meine Frage dazu ist nun ist es 1 Rechtens das nach sovielen Jahren zu wollen und 2 war ja klipp und klar alles bekannt und angegeben von unserer Seite aus zum Amt. Der Bearbeiter war meiner meinung nach nicht Sorgälltig genug, denn im Internet habe ich einmal gelesen das sie das schon Monatlich oder für maximal 3 Monate berechnen können.

Sollte meine Mutter nun in den Wiederspruch gehen, oder muss sie das nun bezahlen?

LG Danke schonmal.

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Bzgl. der Fristen lässt sich nicht mehr sagen als: es ist äußerst kompliziert und es kommt entscheidend daruaf an, was im Vorfeld wie gelaufen ist und wie bewilligt wurde.

Bzgl. der Zuordnung zur BG: Entscheidend ist, wo der SB deinen Lebendmittelpunkt verortet hat. Dass du vorrübergehend außerhalb untergebracht bist, bedeutet nicht automatisch, dass dein Lebensmittelpunk nicht mehr bei Mutter liegt. Wo warst du denn - um ein Indiz zu nennen - während dieser Zeit gemeldet?

Insofern ist das Problem ein reines "Bewertungsproblem". Habt ihr damals alles mitgeteilt, wird das Amt an die Einschätzung des damaligen Sachbearbeiters gebunden sein.

Sollte meine Mutter nun in den Wiederspruch gehen

Aber sicher! UND sie MUSS wegen der Komplexitität der Fristenregelungen unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen (mit Beratungsschein).

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Wegen einer Bein-Amputation kann und wird er mit Sicherheit nicht entmündigt werden (außer er lebt in Bayern und der entsprechende Richter ist ein Parteifreund der Familie ;)).

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Was bedeutet das?

Für sich alleine genommen nichts bzw. nichts, was du sinnvoll interpretieren könntest, ohne die Sozialisation des anderen zu kennen.

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Wenn man volljährig ist und sich von einer schuler abgemeldet hat, kriegt man von Arge ne Leistungssperre oder so?

Kommt auf die Art der Schule an.

Bei einer schulischen Ausbildung kann es durchaus eine Sanktion geben.

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Würde ich die Miete gezahlt bekommen bis ich in Ausbildung gehe ?

Sofern du einen hinreichend wichtigen Grund für den Auszug nachweisen kannst.
Dennoch werden die Eltern vorrangig unterhaltspflichtig bleiben.
Bedeutet, dass JC holt sich ggf. von ihnen den geschuldeten Unterhalt zurück.

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