Hallo community! :) Ich habe eine Frage und zwar geht es darum, meine Mutter ist schon seit längerem nicht wirklich in der Lage Arbeiten zu gehen und bezieht nun Hartz 4 seit ca 2008. Ich hatte zu dieser Zeit eine Ausbildung + Wohnheim unterbringung und meine Mutter eine Geringfügige Arbeit. Sie hatte ein Monatlich wechselndes Gehalt und der Bearbeitende vom Amt berechnete durch den ersten Monatsgehalt einen Durchschnitt (keine ahnung wie) für ein halbes Jahr.
Zudem gaben wir an das ich 2 Wochen im Wohnheim bin und alle 2 Wochen für 3 Tage zuhause bin. Das wurde nicht berücksichtigt von ihm und er lies mich komplett in der gemeinschaft. Meine Mutter hatte ihn das dann direkt nochmal erklärt damit es NICHT zu rückzahlungen kommt. Es war alles richtig seiner meinung nach.
Nun wurde dieser Bearbeiter gekündigt und einige meinten (auch mitarbeiter des Amtes) durch unzuverlässigkeit..
2010 kam ein Brief vom Amt das sie meiner Mutter zu dem Zeitraum mehr Geld gezahlt haben. Sie wollen nun das Geld zurück was sie Zahlten wärend ich im Wohnheim war (Was angegeben wurde) und ebenfalls stellten sie im nachhinein fest, hey sie haben im Monat 1 so und soviel bekommen und im Monat 2 30 Euro mehr (Was auch angegeben wurde)
Dagegen wollte meine Mutter angehen und es kam nichts zurück auf den Wiederspruch, jetzt haben wir 2014 und auf einmal wollen sie 1200 Euro wieder wegen genau der dinge.
Meine Frage dazu ist nun ist es 1 Rechtens das nach sovielen Jahren zu wollen und 2 war ja klipp und klar alles bekannt und angegeben von unserer Seite aus zum Amt. Der Bearbeiter war meiner meinung nach nicht Sorgälltig genug, denn im Internet habe ich einmal gelesen das sie das schon Monatlich oder für maximal 3 Monate berechnen können.
Sollte meine Mutter nun in den Wiederspruch gehen, oder muss sie das nun bezahlen?
LG Danke schonmal.