Wie lange darf Gehalt rückwirkend gekürzt werden?

3 Antworten

Generell kann eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung noch 3 Monate revidiert werden.

Das gilt natürlich für beide Seiten.

In vielen Tarifverträgen oder auch Arbeitsveträgen sind Ausschlussfristen von 6 Monaten festgeschrieben. Falls das nicht der Fall ist, gelten die Verjährungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: drei Jahre.

Kürzung der Ausbildungsvergütung!

Die Ausbildungsvergütung darf grundsätzlich nicht gekürzt werden! Einzige zulässige Ausnahme ist das unentschuldigte Fehlen des Auszubildenden während der Ausbildung (Betrieb, Schule, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung)