Ausbildung aber im ersten Jahr kein Gehalt?

4 Antworten

Ex00ticTC 
Fragesteller
 08.08.2020, 03:28

Danke werde ich demnächst denke ich machen

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Dein Gehalt ist Branchen Unüblich.

Ja der Betrieb hat recht das erste Jahr ist eine Schulische Ausbildung (Einjährige Berufsfachschule Metall Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik) mit einem entsprechenden Praktikum im Ausbildungsbretrieb....

ABER.... Kein Gehalt zu zahlen für die Zeit ist eine zumutung.

Und meines Wissens nach auch rechtlich nicht zulässig. Es wurde meiner Kenntnis nach ein Mindestlohn für Azubis beschlossen. Mit Diesem Jahr müsste der Betrieb meines Wissens nach 515€ Monatlich zahlen.

An deiner Stelle würde ich ganz schnell einen anderen Betrieb Suchen ein Laden der versucht Azubis ans nix bzw wenig verdienen zu gewöhnen taugt nichts!

Zusätzlich wendest du dich an die Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer (HWK oder IHK) jeh nachdem welche für dich zuständig ist. Die müssten über die gesetzliche Lage informiert sein.

Außerdem müssen diese dem Ausbildungsvertrag zustimmen bzw diesen Genehmigen wenn der Vertrag dann einen rechtlichen Fehler bzw Verstoß beinhaltet würde die Kammer den Vertrag ablehnen.

Ex00ticTC 
Fragesteller
 08.08.2020, 03:27

Oha ok .. also das hätte ich jetzt nicht gedacht , aber ich kenn mich da generell nicht aus , wie und wo ich sowas melden muss und auf ein Verzicht , so kurz vor ausbildungsbeginn ist irgendwie auch so nh sache bei mir

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Ex00ticTC 
Fragesteller
 08.08.2020, 03:28

Aber das mit dem mindestlohn habe ich auch gelesen ... meinst du ich sollte einfach mal bei der bundes agentur für arbeit vorbeischauen?

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SimonG30  08.08.2020, 10:09
@Ex00ticTC
bei der bundes agentur für arbeit vorbeischauen?

Eher bei der zuständigen Kammer. Die Arbeitsagentur kann & darf keine arbeitsrechtlichen Auskünfte geben... Und wenn´s sie es doch machen, sind die nicht verbindlich & aus meiner Erfahrung wenig verlässlich.

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Nonameguzzi  08.08.2020, 10:13
@Ex00ticTC

Ja die Zuständige Kammer ist der rechtige Ansprechpartner. Die können halt auch massiven Druck auf die Betriebe ausüben würde mich nicht wundern wenn sie dem Betrieb sagen daß er den Vertrag nachträglich auf Mindestlohn Niveau ansetzten muss weil er sonst als Ausbildungsbetrieb aberkannt wird.

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wenn das 1. Lehrjahr an einer 1jährigen Berufsfachschule in Vollzeit absolviert wird, bist Du vom Status her "Schüler" und leider kein "Auszubildender".

Und als Schüler hast Du keinen verbindlichen Anspruch auf eine (Mindest) - Ausbildungsvergütung. Ein Vorvertrag ist auch nicht vergleichbar mit einem Ausbildungsvertrag. Mit einem Ausbildungsvertrag hättest Du mehr Rechte...

Das dürfte Dir die Handwerkskammer auf Nachfrage auch so bestätigen.

Was Du versuchen könntest: für die Praktikumszeiten in denen Du im Betrieb bist einen Stundenlohn oder Praktikumsvergütung auszuhandeln.

Wende dich bitte an die Handwerkskammer, dort bekommst du alle Antworten.