Strom rückwirkend anmelden trotzdem Grundversorger bezahlen?
Hallo,
ich bin frisch umgezogen und habe dann auch gemütlich meinen Strom rückwirkend angemeldet nach ca. 2 Wochen - hätte also auch noch mehr Zeit gehabt, aber was getan ist ist getan. (Nicht beim Grundversorger angemeldet.)
Einen Tag nachdem ich den Strom wo angemeldet habe bekomme ich sehe ich, dass ich einen Brief vom Grundversorger habe, dass ich mit denen anscheinend einen Vertrag habe. (Der Brief war schon da, bevor ich den Strom angemeldet habe.)
Wie muss ich jetzt vorgehen? Warte ich bis ich vom neuen Stromvertrag beliefert werde und zahle dann da alles - oder muss ich jetzt die Zeit doch beim Grundversorger bezahlen? Aber was hat dann das *rückwirkende* Anmelden gebracht? Ich dachte dann kann ich den Grundversorger komplett vergessen.
Oder schickt die Grundversorgung diese Post nur zur Sicherheit, falls ich keinen Strom anmelde?
Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll und mache mir ein wenig Sorgen .. :(
2 Antworten
Bei Neueinzug kannst du dich bis zu 35 Tage rückwirkend anmelden. Wenn dein Versorger es richtig macht, bekommt der Grundversorger Bescheid und die Belieferung wird rückwirkend storniert.
Ich habe mich am 06.10 bei denen online angemeldet. SEPA-Lastschrift und alles wurde schon eingerichtet, allerdings gibt es seit 06.10 keine Neuigkeiten bis auf "wir sind aktuell im Austausch mit dem Netzbetreiber um dich ab dem 27.09.2023 mit Strom bei uns in Belieferung zu bekommen.". Ab da konnte ich in die Wohnung und ab 01.10 gilt der Mietvertrag.
Dass ich eher rein konnte war mit dem Vor- und Vermieter abgesprochen, Strom muss ich seit dem natürlich selbst bezahlen.
Dass die Belieferung mit dem Tag der Wohnungsübergabe beginnt, ist schon richtig.
Die Fallbearbeitung beim VNB und anschließende Übermittlung an GV und deinen Wunschversorger kann manchmal dauern. Gib denen 14 Tage Zeit und wenn bis zum 20.10. nichts passiert ist, würde ich mal nachhaken.
Zum 01.10. sind neue Gesetze zur Marktkommunikation in der Energiewirtschaft in Kraft getreten (Stichwort MaKo 2023), da haben einige noch Probleme in der Systemumstellung. Deshalb könnte es auch noch haken.
Das heißt der Vertrag mit dem GV wird dann gekündgit und ich muss auch nichts im GV-Tarif bezahlen an den GV?
Das witzige dabei ist nämlich auch, in dem Brief stand dass der Vertrag abgeschlossen ist und welche Zahlungen auf mich zukommen. Aber ich wüsste nicht mal wie die wissen, dass die Zahlungen von mir sind, weil ich nichts habe, was ich als Zahlungsreferenz oder Verwendungszweck angeben sollte.
Die erste Rechnung beim GV wäre am 27.10 fällig, aber ich weiß ja nicht mal wie. Ich hoffe der neue Wunschversorger hat bis dahin etwas gemacht und sich noch mal gemeldet :/
Danke dir auf jeden Fall! Auch mit den Hinweisen zu den neuen Gesetzen etc. :)
Wenn ich mich nicht irre, gilt Dein neuer Versorgungsvertrag mit Deinem neuen Stromanbieter erst ab genau dem Tag, welchen er selbst in Deinem nuen Tarifvertrag auch schriftlich nennt.
Alles was "rückwirkend" vor diesem Datum liegt, wird dann entsprechend noch im GV-Tarif abgerechnet.
Schaue daher bitte umgehend noch mal ganz genau in die Bedingungen und den genannten Start Deines neuen Versorgungsvertrages.
LG
Danke für die Antwort.
Also heißt rückwirkend eigentlich nur, dass ich mich davor nicht stressen muss, aber diese ganze Zeit dann eben in der GV bin?
Ich warte schon seit ein paar Tagen auf eine neue Mail vom neuen Stromanbieter - da steht bis jetzt immer nur, dass sie im Austausch mit meinem Netzbetreiber sind um mich ab <rückwirkendes Datum> zu beliefern.
LG
Also heißt rückwirkend eigentlich nur, dass ich mich davor nicht stressen muss, aber diese ganze Zeit dann eben in der GV bin?
Ja, den Strom darfst Du dann auf jeden Fall auch in der GV nutzen. Mit der kommenden Vertragsänderung wird dann vermutlich nur noch ein erneuter Zählerstandsabgleich erfolgen, bzw. eine Neuablesung gefordert werden.
Die Differenz zwischen letzmalig gemeldetem Zählerstand vom Vormieter oder Vermieter bis zur Vertragsumstellung mußt Du dann halt zu den Konditionen der GV bezahlen.
Genau es ist ein Neueinzug, deswegen konnte ich weder "Wechel" noch "Vorherigen Anbieter kündigen" oder sonst was auswählen.
Ich habe gerade einfach die Sorge, dass der Wechsel vom neuen Anbieter zu lange dauert und somit schon die erste Zahlungsperiode bei der GV kommt ... :/