Strom rückwirkend anmelden trotzdem Grundversorger bezahlen?

2 Antworten

Bei Neueinzug kannst du dich bis zu 35 Tage rückwirkend anmelden. Wenn dein Versorger es richtig macht, bekommt der Grundversorger Bescheid und die Belieferung wird rückwirkend storniert.

drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 21:59

Genau es ist ein Neueinzug, deswegen konnte ich weder "Wechel" noch "Vorherigen Anbieter kündigen" oder sonst was auswählen.

Ich habe gerade einfach die Sorge, dass der Wechsel vom neuen Anbieter zu lange dauert und somit schon die erste Zahlungsperiode bei der GV kommt ... :/

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marialexx  12.10.2023, 22:02
@drei20

Wann hast du dich denn beim Wunschversorger angemeldet? Wenn es automatisch läuft, dauert es nur wenige Tage. Kann aber auch sein, dass da noch ein Fall beim Verteilnetzbetreiber offen ist, der einfach noch nicht bearbeitet wurde.

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drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 22:05
@marialexx

Ich habe mich am 06.10 bei denen online angemeldet. SEPA-Lastschrift und alles wurde schon eingerichtet, allerdings gibt es seit 06.10 keine Neuigkeiten bis auf "wir sind aktuell im Austausch mit dem Netzbetreiber um dich ab dem 27.09.2023 mit Strom bei uns in Belieferung zu bekommen.". Ab da konnte ich in die Wohnung und ab 01.10 gilt der Mietvertrag.

Dass ich eher rein konnte war mit dem Vor- und Vermieter abgesprochen, Strom muss ich seit dem natürlich selbst bezahlen.

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marialexx  12.10.2023, 22:10
@drei20

Dass die Belieferung mit dem Tag der Wohnungsübergabe beginnt, ist schon richtig.

Die Fallbearbeitung beim VNB und anschließende Übermittlung an GV und deinen Wunschversorger kann manchmal dauern. Gib denen 14 Tage Zeit und wenn bis zum 20.10. nichts passiert ist, würde ich mal nachhaken.

Zum 01.10. sind neue Gesetze zur Marktkommunikation in der Energiewirtschaft in Kraft getreten (Stichwort MaKo 2023), da haben einige noch Probleme in der Systemumstellung. Deshalb könnte es auch noch haken.

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drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 22:16
@marialexx

Das heißt der Vertrag mit dem GV wird dann gekündgit und ich muss auch nichts im GV-Tarif bezahlen an den GV?

Das witzige dabei ist nämlich auch, in dem Brief stand dass der Vertrag abgeschlossen ist und welche Zahlungen auf mich zukommen. Aber ich wüsste nicht mal wie die wissen, dass die Zahlungen von mir sind, weil ich nichts habe, was ich als Zahlungsreferenz oder Verwendungszweck angeben sollte.

Die erste Rechnung beim GV wäre am 27.10 fällig, aber ich weiß ja nicht mal wie. Ich hoffe der neue Wunschversorger hat bis dahin etwas gemacht und sich noch mal gemeldet :/

Danke dir auf jeden Fall! Auch mit den Hinweisen zu den neuen Gesetzen etc. :)

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Wenn ich mich nicht irre, gilt Dein neuer Versorgungsvertrag mit Deinem neuen Stromanbieter erst ab genau dem Tag, welchen er selbst in Deinem nuen Tarifvertrag auch schriftlich nennt.

Alles was "rückwirkend" vor diesem Datum liegt, wird dann entsprechend noch im GV-Tarif abgerechnet.

Schaue daher bitte umgehend noch mal ganz genau in die Bedingungen und den genannten Start Deines neuen Versorgungsvertrages.

LG

drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 21:50

Danke für die Antwort.
Also heißt rückwirkend eigentlich nur, dass ich mich davor nicht stressen muss, aber diese ganze Zeit dann eben in der GV bin?

Ich warte schon seit ein paar Tagen auf eine neue Mail vom neuen Stromanbieter - da steht bis jetzt immer nur, dass sie im Austausch mit meinem Netzbetreiber sind um mich ab <rückwirkendes Datum> zu beliefern.

LG

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Gnurfy  12.10.2023, 21:54
@drei20
Also heißt rückwirkend eigentlich nur, dass ich mich davor nicht stressen muss, aber diese ganze Zeit dann eben in der GV bin?

Ja, den Strom darfst Du dann auf jeden Fall auch in der GV nutzen. Mit der kommenden Vertragsänderung wird dann vermutlich nur noch ein erneuter Zählerstandsabgleich erfolgen, bzw. eine Neuablesung gefordert werden.

Die Differenz zwischen letzmalig gemeldetem Zählerstand vom Vormieter oder Vermieter bis zur Vertragsumstellung mußt Du dann halt zu den Konditionen der GV bezahlen.

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drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 21:57
@Gnurfy

Okay danke.

Heißt ich darf den Vermieter schon wieder nerven, dass er nochmals den Zähler abliest :|

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Gnurfy  12.10.2023, 22:06
@drei20

Nein, jetzt erst mal abwarten was Dir Dein alter und neuer Versorger dann zur Angelegenheit schreiben.

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drei20 
Fragesteller
 12.10.2023, 22:07
@Gnurfy

Ich danke dir wirklich vielmals! Bin jetzt um einiges beruhigter ... :)

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Gnurfy  12.10.2023, 23:07
@drei20

Gerne geschehen. :-)

Sei vorsichtshalber aber besser erst mal etwas sparsamer mit Strom, bis Du von Deinen Versorgern alles schwarz auf weiss im Preis per kWh hast. 😉

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