Mietwohnung wird während Leerstands v. Grundversorger mit Strom beliefert. Muss sich d. Vermieter beim Grundversoger abmelden, wenn ein neuer Mieter einzieht?

2 Antworten

Die übliche Verfahrensweise ist die:

Bei Auszug wird zwischen dem ehemaligen Mieter und dem Vermieter ein Übergabe/Übernahmeprotokoll erstellt, mit den Daten wie

  • Zählpunkt
  • Zählernummer
  • Zählerstand

Der Altvertrag ist damit beendet und es tritt die Grundversorgung mit dem Vermieter in Kraft.

Erst mit der Fertigung eines Übergabe/Übernahmeprotokolls mit dem neuen Mieter geht dann das Vertragsverhältnis auf den neuen Mieter über.

Dieses Protokoll ist für den Grundversorger die Grundlage für den Vertragspartnerwechsel.

Der neue Mieter kann dann danach einen Lieferanten seiner Wahl am Markt unter Vertrag nehmen.

Beide Parteien sind verpflichtet, sich an- und abzumelden. Meistens meldet die Hausverwaltung die neuen Mieter an, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die neuen Mieter können sich aber ab Tag der Wohnungsübernahme bei einem Versorger ihrer Wahl anmelden, das muss nicht der Grundversorger sein.