Kann für Strom doppelt gezahlt werden?
Folgender Fall: Bin am 1.03 in die Wohnung gezogen und wollte dort normal meinen Strom anmelden. Jedoch ging das nicht , da warum auch immer mein Vermieter noch angemeldet war im Netz. Zum 2. April hat der Grundversorger dann meinem Vermieter gekündigt und dann mussten wir ab dem 3. April bis zum 15. April noch bei unserem Grundversorger angemeldet bleiben aber diesmal wir als Mieter und morgen , also am 16. April , wären wir dann ganz normal bei unserem anderen Stromlieferanten angemeldet. Nun sollte ich meinen Zählerstand bei meinem Grundversorger angeben vom heutigen Tag der betrug 80.000 KW H und auf der Website wurde mir angezeigt, dass der Zählerstand am 3. April 79.800 Betrug. Das war aber eigentlich der Zählerstand zum Einzug , also zum 1. März , dort war aber der Vermieter noch angemeldet. Ist es nun also möglich, dass wir als Mieter diese 200 KW bezahlen und gleichzeitig auch der Vermieter? Dort steht ja nämlich nichts von 1. März bis 2. April.
1 Antwort
Nein, doppelt wird das nicht berechnet.
Du hast hoffentlich den Zählerstand zum Einzug notiert?
Es ist beides mal der Grundversorger, ob die 200 kWh also von Dir an den Vermieter oder direkt bezahlt werden, ist egal.
Somit ist die Abrechnung auf Dich ja gerechtfertigt.
Wenn natürlich auch rechnerisch nicht korrekt.
Aber besser für Dich: Dein Vermieter hat Dir dadurch quasi einen Monat die Grundgebühr spendiert.
Der Zählerstand zum Einzug wurde bei der Übergabe selbstverständlich protokolliert und unterschrieben, sowie ein Foto gemacht beim Einzug. Mich hat es halt gewundert warum der 3.04 dort angegeben wurde mit dem Zählerstand vom 1.03 also vom Einzug