Strom nicht angemeldet, wird das irgendwann überhaupt auffalen?

5 Antworten

Auch ein Leerstand ist zu bezahlen, üblicherweise vom Vermieter.

Meldet jemand den Strom nicht an, wozu üblicherweise im Mietvertrag verpflichtet wird, schuldet er dem Vermieter zusätzlich noch diese Position.

Wird irgendwann auffallen.

Und ist schlecht für denjenigen, weil der Vermieter das wahrscheinlich in der Grundversorgung hat und damit der Arbeitspreis entsprechend höher sein wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Na spätestens in 4 Monaten fällt das dem Vermieter/der Hausverwaltung auf, wenn sie die Rechnung bekommen. Ein Leerstandtarif kostet normalerweise nichts, aber wenn es einen Verbrauch gibt, dann muss dieser natürlich bezahlt werden.

Demnach wird der Vermieter sich bei dem Versorger melden, den Einzug des Mieters melden , der Vertrag vom Vermieter wird beendet und der Zählerstand vom Vertragsende wird auf den Zählerstand vom Vertragsende des Vormieters korrigiert. Demnach wird zwar dem neuen Mieter für die vergangenen Monate keine Grundgebühr berechnet, weil im Leerstandtarif keine Grundgebühren anfallen, aber seinen tatsächlichen Verbrauch, seit dem Einzug, muss er dann bei der ersten Rechnung noch zusätzlich zahlen. Wer sich das leisten kann, den gesamten Jahresverbrauch, auf einmal zu zahlen, muss das halt so macht.

Und der Verbrauch verjährt übrigens nicht, wie unten beschrieben wurde. Nur eine Rechnung kann verjähren, wenn diese ausgestellt wurde. Da der Vermieter aber für den Verbrauch des Mieters, laut Gesetz, nicht zuständig ist und die Rechnung vom Vermieter dementsprechend korrigiert wird auf einen Nullverbrauch, wurde für diesen Verbrauch noch keine Rechnung erstellt. Die Kosten für den Verbrauch kann man also auch noch nach 10 Jahren einfordern, wenn für den tatsächlichen Verbraucher noch keine Rechnung erstellt wurde. Hatte ich gestern erst den Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

APPLE854 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 17:40

Der Vermieter hat sich ja nicht beim Versorger gemeldet und der Versorger hat noch nichts gesagt

Krissy1612  10.05.2025, 19:34
@APPLE854

Das kommt noch, wenn er die Rechnung bekommt und das ist spätestens nach einem Jahr. Das wird definitiv passieren.

Bestimmt wird es irgendwann auffallen. Dann muss gezahlt werden.

Glücklicher wird es erst:

Die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in Deutschland drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Vergessene Forderungen können daher nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchgesetzt werden, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt. 

Stromversorger verlangen eine jährliche Ablesung.
Und spätestens dann wird das teuer.
Für wen auch immer.

Stromversorger glaubt, die Wohnung stehe noch leer.

Bei uns ist am Jahresende Zählerstand melden Pflicht.

Dann darf er alles nachzahlen.


APPLE854 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 08:59

Jahres Ende, oder wenn 12 Monate um sind nach der letzten Abmeldung ?

Kanimose  10.05.2025, 09:01
@APPLE854

Jahresende ist Jahresende. Und für alle.

Wie bei euch?, musst/kannst nur du wissen.

Anna5050  10.05.2025, 08:56

Und wenn der Vormieter einen falschen Zählerstand angegeben hat zu seinen Gunsten, dann darf er für den noch mitzahlen wegen des fehlenden Übergabeprotokolls.

APPLE854 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 08:58
@Anna5050

Nein ist richtig vom Vormieter. Aber kann irgendwie der Vermieter Probleme bekommen, wenn die behaupten, das er es falsch angegeben hat?